Landkreistag
Nordrhein-Westfalen
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Elternbeiträge gehen durch Kita-Streik nicht verloren
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) garantiert auch bei einer zeitweisen Schließung von Kitas, dass die Elternbeiträge in vollem Umfang bei den Kindern ankommen. Darauf wies der Landkreistag Nordrhein-Westfalen angesichts der fortlaufenden Diskussion über eine mögliche Rückzahlung von Elternbeiträgen im Zusammenhang mit dem Kita-Streik der Erzieherinnen und Erzieher heute in Düsseldorf hin. Der Verband verweist dabei auf die eindeutige Regelung des Gesetzes, wonach die Träger von Kindertageseinrichtungen die gesamten Mittel, also die öffentlichen Fördermittel ebenso wie die Elternbeiträge und die Trägeranteile, für Zwecke des Gesetzes verwenden müssen. Die Regelung gilt ausdrücklich auch für kommunale Einrichtungen.
"Selbst wenn eine Kommune durch den Streik Personalkosten spart, kann sie sich das Geld nicht in die eigene Tasche stecken. Sie muss die Mittel für die Betreuung der Kinder ausgeben, also an anderer Stelle in die Qualität der Betreuung investieren", erläutert der Erste Beigeordnete und Sozialdezernent des Landkreistages, Markus Leßmann. "Verstößt ein Einrichtungsträger gegen die KiBiz-Vorgabe zur vollständigen Mittelverwendung läuft er Gefahr, die öffentliche Förderung zurückzahlen zu müssen. Das gilt auch für die Landesmittel."
Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 30 Kreise und der Städteregion Aachen des Landes NRW mit rund 10,7 von landesweit insgesamt 18 Millionen Einwohnern.
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Pressemitteilung vom 17.07.2009
