Landkreistag
Nordrhein-Westfalen
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Kreise befürchten Bürokratie-Lawine für Jobcenter
Eines der ersten Vorhaben der neuen Bundesregierung ist die Neuorganisation der Verwaltung der Jobcenter. Auf Grund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts sind die bisherigen Jobcenter aus Agenturen für Arbeit und Kommunen verfassungswidrig und laufen Ende 2010 aus. Gleichzeitig muss eine Neuregelung für die bundesweit 69 Optionskommunen – zehn in NRW - getroffen werden, die bereits jetzt die Betreuung von Langzeitarbeitslosen alleine, ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit, wahrnehmen.
"Wir begrüßen den Beschluss der Koalitionsfraktionen, das Optionsmodell dauerhaft zu entfristen", erläutert Präsident Landrat Thomas Kubendorff, Kreis Steinfurt, anlässlich der Sitzung des Vorstands des Landkreistages Nordrhein-Westfalen. "Das Optionsmodell ist mit der Verfassung vereinbar und hat sich in den vergangenen fünf Jahren bewährt." Damit sich noch weitere Kommunen für das Modell entscheiden können, fordert der Kommunalverband ein Wahlrecht der Kommunen für eine eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung und damit eine deutliche Erhöhung der Zahl der Optionskommunen.
Parallel müsse die Arbeit der Jobcenter auf verfassungsrechtlich sichere Füße gestellt und die Fortsetzung der Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen ermöglicht werden. Im Interesse der betroffenen Menschen – sowohl der Langzeitarbeitslosen als auch der Beschäftigten in den Jobcentern – appelliert der Landkreistag NRW an Union und FDP, auf die SPD zugehen, die sich einer gemeinsamen verfassungsrechtlichen Lösung nicht verschließen dürfe.
Zum Hintergrund:
Im Regelfall wird Hartz IV durch Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen für Arbeit und Kommunen in den Jobcentern umgesetzt. 69 Optionskommunen bundesweit – in Nordrhein-Westfalen die Kreise Borken, Coesfeld, Düren, Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Kleve, Minden-Lübbecke, Steinfurt und die kreisfreien Städte Mülheim an der Ruhr und Hamm - führen die Aufgaben im Rahmen einer gesetzlichen Experimentierklausel jedoch in alleiniger Verantwortung durch. Da nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die bisherigen Arbeitsgemeinschaften verfassungswidrig sind und Ende 2010 auslaufen, muss die neue Bundesregierung eine Lösung für die künftige Aufgabenwahrnehmung entwickeln.
Weiterführende Positionen und Materialien hat der Landkreistag Nordrhein-Westfalen in dem Themenheft "Hartz IV in der Krise" zusammengestellt. Die Broschüre ist unter www.lkt-nrw.de als Anlage zur aktuellen Pressemitteilung abrufbar.
Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 30 Kreise und der Städteregion Aachen des Landes NRW mit rund 10,7 von landesweit insgesamt 18 Millionen Einwohnern.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Pressesprecherin Christina Stausberg,
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Pressemitteilung vom 28.10.2009
