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Landkreistag zu Hartz IV-Regelsätzen: Kreise fordern Ausgleich für Soziallasten
Düsseldorf, 09.02.2010
Armut von Kindern zu verhindern, ist ein herausragendes gesellschaftliches Ziel - aber die Kosten können durch die Kommunen nicht alleine geschultert werden. Darauf wies der Landkreistag Nordrhein-Westfalen anlässlich des heutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts hin. Das Gericht hat der Bundesregierung aufgetragen, die Höhe der Hartz IV-Leistungen für Kinder zu überprüfen. „Wenn Familien Hartz IV beziehen, ist das Kind im wahrsten Sinne des Wortes schon in den Brunnen gefallen", sagte LKT-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Klein. „Deshalb setzen die Kommunen mit der Armutsprävention schon viel früher an, mit Bildungsangeboten, Kinderbetreuung, Unterstützung an den Schulen und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz." Dafür seien jedoch ausreichende finanzielle Spielräume erforderlich, die den Kommunen zunehmend entzogen würden - auch durch eine mögliche Erhöhung der Regelsätze für Hartz IV.
Mit der Einführung von Hartz IV sollten die Kommunen bundesweit um 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Geld, das in den Ausbau der Kinderbetreuung fließen sollte. Die Mittel sind bei den NRW-Kommunen nie angekommen. Im vergangenen Jahr sind die Kommunen in NRW sogar um 60 Millionen Euro zusätzlich belastet worden. „Der Bund hat seinen Anteil an den Wohnungskosten immer weiter verringert", sagte Martin Klein. „Und durch einen Taschenspielertrick sorgt er dafür, dass Kostensteigerungen - zum Beispiel durch die Erhöhung der Regelsätze - überwiegend bei den Kommunen landen." So werden die Einnahmen von Hartz IV-Beziehern wie zum Beispiel das Kindergeld oder Unterhaltsleistungen zuerst bei den Bundesleistungen angerechnet und erst dann bei den kommunalen Leistungen. Wenn die Kosten steigen, werden also einfach mehr Einnahmen beim Bund angerechnet und weniger bei den Kommunen - die Kosten der Kommunen steigen überproportional.
„Das Existenzminimum besonders von Kindern muss gesichert sein", so der Verbandsvertreter weiter. „Aber mindestens genauso wichtig ist, dass wir die wichtigen kommunalen Angebote in den Bereichen Gesundheit und Bildung weiter vorhalten können und dass bei den Kindern die Leistungen ankommen, die sie wirklich brauchen." Die Landesregierung sei aufgefordert, dies in dem anstehenden Gesetzgebungsverfahren offensiv zu vertreten.
Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 30 Kreise des Landes NRW und der Städteregion Aachen mit rund 11 von landesweit insgesamt 18 Millionen Einwohnern.
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