Landkreistag
Nordrhein-Westfalen

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Mehr Bürokratie ohne Nutzen: Kritik der NRW-Kreise an Umlagegenehmigungspflicht

Düsseldorf, 20.01.2012 

Anlässlich der heutigen Landtagsanhörung macht der Landkreistag Nordrhein-Westfalen auf die Unsinnigkeit der im geplanten Umlagegenehmigungsgesetz vorgesehenen neuen Genehmigungspflicht für die Kreisumlage aufmerksam: „Mit der Einführung neuer Genehmigungsverfahren auch bei gleichbleibenden oder gesenkten Umlagesätzen wird unnötige Bürokratie geschaffen, anstatt das hierfür benötigte Geld sinnvoll einzusetzen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, Dr. Martin Klein. Bisher war lediglich bei einer Erhöhung der Umlage ein Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung notwendig.
„Der Gesetzentwurf versucht, Symptome zu kurieren. Nicht gelöst wird damit das Problem der völlig schiefliegenden Finanzierung der Kreise in NRW", so Klein weiter. Ebenso wie die Landschaftsverbände oder der Regionalverband Ruhr (RVR) erhalten Kreise keine eigenen Steuereinnahmen, um die ihnen auferlegten Aufgaben, insbesondere im Sozialbereich, zu finanzieren. Die Kreisumlage stellt den Ersatz für fehlende eigene Steuereinnahmen dar. Nach vielfältigen Sparrunden und drastischem Personalabbau sind alle Möglichkeiten zur Ausgabenreduzierung ausgeschöpft. Die Kreise tragen zu über 80 Prozent die Kosten, die durch die Empfänger sozialer Leistungen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden entstehen. Angesichts der Tatsache, dass demgegenüber die freiwilligen Ausgaben der Kreise in NRW nur durchschnittlich 1,5 % der Kreishaushalte ausmachen, liegt auf der Hand, dass der durch die Genehmigungspflicht entstehende enorme Verwaltungsmehraufwand keinen Nutzen bringen kann.
Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 30 Kreise des Landes NRW und der Städteregion Aachen mit rund 11 von landesweit insgesamt 18 Millionen Einwohnern.
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