Landkreistag
Nordrhein-Westfalen

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Missbrauch von Behördennamen: Verwechslungsgefahr mit privaten Internetanbietern

Düsseldorf, 03.03.2010
Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen warnt vor der Verwechslung von privaten Internetdiensten mit den Angeboten von Behörden. In seiner heutigen Sitzung for-derte deshalb der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr des Landkreistages NRW klarere gesetzliche Regelungen, um gegen Anbieter von privaten Servicediensten vorzugehen. Besonders im Bereich der KFZ-Zulassung wird durch die Verwendung von Bezeichnungen von Kommunen oder amtlich aussehenden Internet-Auftritten der Eindruck erweckt, es handele sich um kommunale Dienstleistungen. Den priva-ten Internetdiensten geht es jedoch um’s Geschäft.

„Die Menschen werden bewusst getäuscht“, so der Paderborner Landrat Manfred Müller, Vorsitzender des Ausschusses. „Sie zahlen für Dienstleistungen Geld, die sie direkt bei der Kommune ohne zusätzliche Kosten erhalten.“ Durch die privaten An-bieter werden zum Beispiel Begriffe verwendet, die an die Straßenverkehrsbehörden erinnern, es werden Bezeichnungen von Kommunen verwendet, oder die Inhalte der Internetseiten erwecken den Anschein, sie seien durch die Kommune genehmigt worden. Wenn überhaupt, gibt es nur kleine und unscheinbare Hinweise darauf, dass es sich nicht um amtliche Dienstleistungen handelt. „Die privaten Anbieter sind in keinem Fall durch die Kommunen autorisiert. Für uns ist das quasi unlauterer Wettbewerb. Wir fordern deshalb einen besseren Schutz der Verbraucher“, so Man-fred Müller weiter.

Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 30 Kreise des Landes NRW und der Städteregion Aachen mit rund 11 von landesweit insgesamt 18 Millionen Einwohnern.

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