Landkreistag
Nordrhein-Westfalen

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NRW-Kreise wehren sich gegen staatliche Gängelung und Bürokratie

Düsseldorf, 20. Dezember 2011
Auf deutliche Kritik der 30 NRW-Kreise und der Städteregion Aachen stößt der von der rot-grünen Landesregierung mit Unterstützung der FDP eingebrachte Entwurf eines sogenannten Umlagegenehmigungsgesetzes, der morgen - am 21. Dezember 2011 - in erster Lesung im Landtag beraten werden soll. „Schon der Name ist Programm und lässt wieder einen erheblichen Bürokratiezuwachs ohne Gegenwert für die Allgemeinheit befürchten", sagt der Präsident des Landkreistages (LKT), Landrat Thomas Kubendorff, Kreis Steinfurt. Der Gesetzentwurf bezieht sich auf alle kommunalen Gebietskörperschaften und Institutionen, die sich über Umlagen und nicht über eigene Steuereinnahmen finanzieren. Dazu gehören die Kreise und die Städteregion Aachen, die Landschaftsverbände, der Regionalverband Ruhr und kommunale Zweckverbände. Unter anderem schreibt der Entwurf vor, dass in Zukunft auch die Senkung oder Beibehaltung der Kreisumlage bei der jeweiligen Bezirksregierung als Rechtsaufsicht zur Überprüfung vorgelegt werden muss. Bisher wurde in diesen Fällen der Hebesatz nur mitgeteilt. Lediglich bei einer Erhöhung der Hebesätze wurde ein Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung notwendig. Präsident Thomas Kubendorff betont: „Wir wollen keine zusätzliche Gängelung durch die Bezirksregierungen!"
Die Logik, die hinter dem neuen Prozedere steht, wirft Fragen auf. LKT-Präsident Thomas Kubendorff: „In Sonntagsreden wird immer wieder von Entbürokratisierung gesprochen, doch stattdessen schafft man mehr Bürokratie, die wiederum auch Kosten mit sich bringt." Kosten, die von der Allgemeinheit getragen werden müssen und das in Zeiten, wo das Geld gerade in den sozialen Bereichen dringend benötigt wird. In diesem Bereich steigen die Kosten von Jahr zu Jahr durchschnittlich um drei bis fünf Prozent. Die Kreise leisten für ihre kreisangehörigen Gemeinden gerade im Sozialbereich auf effizienter Basis enormes: Ob Kinder- und Jugendhilfe, Hilfe zur Pflege - über die gedeckelten Leistungen der Pflegeversicherung hinaus - oder der Bereich Hartz IV - soziale Sicherung ist der Hauptkostenträger in den Haushalten der Kreise. Die Kreise können auf Grund der staatlichen Aufgaben- und Lastenübertragung bei gleichzeitig unzureichender Finanzausstattung nur noch über die Kreisumlage die Zahlungen an sozial bedürftige Menschen sicherstellen.
Auch wenn sich ab dem kommenden Jahr der Bund zunehmend an den kommunalen Grundsicherungskosten im Alter und bei Erwerbsminderung beteiligt: Die so eingesparten Kosten werden von den steigenden sozialen Leistungen „aufgefressen". Eine Senkung der Kreisumlage ist vor dem Hintergrund der immer weiter wachsen-den Sozialkosten kaum möglich. Es sind die bedürftigen Menschen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die über die Kreise Hilfe erfahren.
Der Landkreistag befürchtet auch eine Gefährdung der sozialen Präventionsketten, auf die von Seiten der Landesregierung großer Wert gelegt wird. Gerade diese sozialen Präventionsketten laufen auf dem „Kreisticket". Wenn dank entsprechend guter Wirtschaft und Steuereinnahmen Entlastungen aufkommen, werden diese auch mit einer Umlagesenkung an die Gemeinden weitergegeben. Doch dafür bedarf es keiner zusätzlichen, kostenintensiven Genehmigungsverfahren.
Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 30 Kreise des Landes NRW und der Städteregion Aachen mit rund 11 von landesweit insgesamt 18 Millionen Einwohnern.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Pressesprecherin Dr. Andrea Garrelmann, Telefon 0211 300491320; E-Mail: a.garrelmann@lkt-nrw.de.