Landkreistag
Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 8
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/30 04 91-0
Telefax: 0211/30 04 91-660
Presseeinladung: Wiedereinführung einer Sperrklausel im Kommunalwahlrecht?
Düsseldorf/Münster, 17.06.2010Um die Einführung einer Sperrklausel im Kommunalwahlrecht geht es in der Veranstaltung „Brauchen wir wieder eine Sperrklausel im Kommunalwahlrecht?" des Freiherr-vom-Stein-Instituts an der Universität Münster, der wissenschaftlichen Forschungsstelle des Landkreistages Nordrhein-Westfalen. Zwar bestehen rechtlich hohe Hürden für die Wiedereinführung einer Sperrklausel, aber ihr Wegfall hat seit 1999 in vielen Kreistagen und Stadt- bzw. Gemeinderäten zu politischer Zersplitterung und in einigen Fällen zu Funktionsstörungen geführt.
Über das Für und Wider von Sperrklauseln diskutieren:
- Frithjof Kühn, Landrat des Rhein-Sieg-Kreises: Am Beispiel des Rhein-Sieg-Kreises wird die Bedeutung einer Sperrklausel unterstrichen.
- Prof. Dr. Jürg Bogumil, Universität Bochum: Jörg Bogumil hat in einer Studie die Auswirkungen der Abschaffung der 5-Prozent-Sperrklausel in NRW untersucht.
- Staatssekretär Karl Peter Brendel, Innenministerium NRW
Die Veranstaltung findet statt am
Dienstag, den 22. Juni 2010, 16.00 Uhr c.t.
im Hörsaal S8 der Universität Münster, Schlossplatz 2, 48149 Münster.
Über Ihr Interesse würden wir uns freuen. Persönliche Interviews mit den Referenten vereinbaren wir gerne nach vorheriger Absprache im Anschluss an die Veranstaltung.
Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 30 Kreise des Landes NRW und der Städteregion Aachen mit rund 11 von landesweit insgesamt 18 Millionen Einwohnern.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin des Freiherr-vom-Stein-Instituts, Dr. Sabrina Desens, Tel. 0251/83-26162, E-Mail: fsi@uni-muenster.de.
