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Vergaberecht entschlacken: NRW-Kreise fordern von der Gemeinde-finanzkommission eine Reduzierung der Bürokratie
Explodierende Sozialausgaben, angekündigte Finanzhilfen des Landes für die immer größer werdende Zahl der Kommunen in Haushaltsnotlage und die Vereinfachung Zeit und Steuermittel fressender Verfahren zur Ermittlung der Auftragnehmer öffentlicher Aufträge standen im Zentrum der Beratungen der Kämmerer der Kreise Nordrhein-Westfalens, de facto deren Finanzminister, die sich im Kreis Steinfurt zur Sitzung des Finanzausschusses des Landkreistages trafen.
Mit Blick auf die Arbeiten der Gemeindefinanzkommissionen des Bundes (GFK Bund) und des Landes (GFK NRW) hat der Finanzausschuss des Landkreistages Nordrhein-Westfalen anlässlich seiner Sitzung am 30.06.2010 im Kreis Steinfurt auf die Notwendigkeit einer Entschlackung des Vergaberechts als ein wesentliches Handlungsfeld zur Reduzierung der Bürokratie in Deutschland hingewiesen. „Das Gesetzeskorsett, das die Kommunen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beachten haben, kostet die Bürgerinnen und Bürger Jahr für Jahr Milliarden Euro, die an Berater und Rechtsanwälte fließen", so der Vorsitzende des Finanzausschusses, Landrat Frank Beckehoff, Kreis Olpe. Nach einer Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fallen jährlich 19 Milliarden Euro Kosten für das Verfahren zur Ermittlung der Auftragnehmer an. „Das ist nicht nur in einer Zeit, in der Finanzen knapp sind, schwer vermittelbar". Die Kommunen seien Treuhänder der Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger. Sie hätten die Aufgabe, diese Mittel sparsam zu verwalten, nicht aber den privaten Beratungssektor zu fördern.
Durch das Konjunkturpaket II eingeführte Verbesserungen entfristen
„Die durch das Konjunkturpaket II im vergangenen Jahr befristet eingeführten Erleichterungen sollten entfristet werden", so Beckehoff. Nach den im letzten Jahr gesammelten Erfahrungen könnten so die an einen freien Wettbewerb zu stellenden Anforderungen in einer Weise verwirklicht werden, die Zeit und öffentliche Gelder schone.
Durch das Konjunkturpaket II sind - befristet auf zwei Jahre - die Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben (jeweils ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb) angehoben worden: Für Bauleistungen betragen sie danach bei der Beschränkten Ausschreibung 1 Million Euro und bei der Freihändigen Vergabe 100.000 Euro. Für Dienst- und Lieferleistungen betragen sie bei der Freihändigen Vergabe und bei der Beschränkten Ausschreibung 100.000 Euro. Gleichzeitig sind mit derselben Befristung die Kostengrenzen, unterhalb derer ein vereinfachtes Verfahren möglich ist, für Zuwendungsbaumaßnahmen von 1 Million Euro auf 5 Millionen Euro angehoben worden.
Geplante neue Bürokratie vermeiden
Gleichzeitig müsse geplante neue Bürokratie vermieden werden. „Dass man im politischen Raum nun ernsthaft über neue Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge auch unter den geltenden Kostengrenzen nachdenkt, ist nicht nachzuvollziehen," kommentiert Beckehoff Überlegungen des Bundes und einiger Länder, den für die Vergabe von Aufträgen im Bereich oberhalb der Schwellenwerte (sog. Oberschwellenvergaben) geltenden Rechtsrahmen nun auch auf Kleinaufträge (sog. Unterschwellenvergaben) auszudehnen. „Wir wissen, welche finanzielle und personelle Belastung schon durch die jetzt existierenden Vorschriften trotz der vorübergehenden Erleichterungen durch das Konjunkturpaket II ausgelöst wird." Diesen Rechtsrahmen nun auch noch auf die Vergabe von Kleinaufträgen zu erweitern, die nicht einmal vor dem Konjunkturpaket II in dessen Anwendungsbereich gefallen seien, könne die Bürokratiekosten in Zukunft in ungeahnte Höhen treiben. Selbst der Europäische Gerichtshof habe deutlich gemacht, dass nationale Regeln für die Vergabe von Unterschwellenaufträgen nicht nötig seien.
Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 30 Kreise des Landes NRW und der Städteregion Aachen mit rund 11 von landesweit insgesamt 18 Millionen Einwohnern.
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