"Hygiene-Ampel": Landkreistag NRW begrüßt neueste Initiative der Regierungsfraktionen zum Kostenausgleich für die Kommunen

08. Februar 2017: Während der Einführungsphase der so genannten Hygiene-Ampel soll geprüft werden, welche Mehrkosten den Kommunen entstehen.

Düsseldorf – Während der Einführungsphase der so genannten Hygiene-Ampel soll geprüft werden, welche Mehrkosten den Kommunen entstehen. In Abhängigkeit davon sollen diese Kosten nach Maßgabe des Konnexitätsprinzips ausgeglichen werden. Darauf haben sich die Regierungsfraktionen bei jüngsten Beratungen verständigt. Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) begrüßt die Initiative. „Eine gesetzliche Klarstellung wäre vorzugswürdig, die beabsichtigte politische Zusage ist aber ein Schritt in die richtige Richtung“, unterstreicht der Hauptgeschäftsführer des LKT NRW, Dr. Martin Klein.

Nach der neuen Konzeption, die noch in den Landtag eingebracht werden muss, soll nach In-Kraft-Treten des Gesetzes ein Arbeitskreis gegründet werden. Er setzt sich aus Vertretern der Wirtschaft, des Handwerks, der Verbraucherzentrale, weiterer Verbraucherorganisationen und der kommunalen Spitzenverbände zusammen. Das Gremium soll die Erfahrungen aus der Einführungsphase (drei Jahre) in einem Bericht zusammenfassen. Ein wichtiger Aspekt: Entstehen hier Mehrkosten im Sinne des Konnexitätsprinzips (wer bestellt, der zahlt), wird das Land an die Kommunen einen Ausgleich zahlen.

„Damit wird ein Verfahren beschrieben, das wir mittragen können“, betonte Dr. Martin Klein. Inhaltlich völlig einverstanden ist der LKT NRW jedoch nicht. Der LKT NRW hatte sich für eine ausdrückliche Anerkennung des Konnexitätsprinzips direkt im Gesetzestext eingesetzt. Denn er befürchtet Mehrkosten von bis zu 41 Millionen Euro in den ersten sechs Jahren nach der Einführung. Hinzu kommen jährliche Mehrkosten von rund 6,3 Millionen Euro unter anderem wegen wesentlich zeitaufwändigeren Betriebsprüfungen.