Städte und Kreise fordern höheren Ausgleich für Migrationskosten

17. September 2018: Gemeinsame Stellungnahme von Landkreistag NRW und Städtetag NRW.

Allein für Geduldete fallen pro Jahr knapp eine Milliarde Euro an.

Die Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen halten den Asyl-Stufenplan der Landes-regierung für einen richtigen Schritt, um die Kommunen bei der Integrationsarbeit für Flüchtlinge zu entlasten. Sie erwarten vom Land, dass dieser Plan zügig in die Tat umgesetzt wird. Städtetag NRW und Landkreistag NRW fordern das Land außerdem auf, die Pauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz anzuheben und zu dynamisieren, sobald die Ergebnisse der gemeinsamen Kostenerhebung für Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen vorliegen. Dringend notwendig ist schließlich eine angemessene Kostenerstattung für geduldete Flüchtlinge.

Die Präsidenten von Städtetag NRW und Landkreistag NRW, Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann (Hamm) und Landrat Thomas Hendele (Kreis Mettmann), erklären: „Die Kommunen fordern seit langem, dass ihnen grundsätzlich nur noch anerkannte Flüchtlinge und Menschen mit guter Bleibeperspektive zugewiesen werden. Das erleichtert es, diese Menschen vor Ort  gut zu integrieren. Außerdem ist es gut, die Asyl-Verfahren in Landeseinrichtungen zu bündeln und zu beschleunigen. Nun kommt es darauf an, dass das Land diesen Asyl-Stufenplan zügig in die Tat umsetzt. Wichtig ist dabei auch die angekündigte Landesregelung, bei offensichtlich unbegründeten oder unzulässigen Asylanträgen den Aufenthalt in den Landeseinrichtungen auf bis zu 24 Monate zu verlängern.“

Die Kommunen hatten außerdem mit dem Land vereinbart, die konkreten Kosten für Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zu erfassen. Dazu läuft derzeit eine Kostenerhebung, an der sich die kommunalen Spitzen-verbände intensiv beteiligen. Schon jetzt ist absehbar, dass die bisherige Kostenerstattung unzureichend ist. „Sobald die Ergebnisse endgültig vorliegen, muss das Land die Kostenpauschale rückwirkend zum 1. Januar 2018 anpassen. Außerdem sollte im Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt werden, dass die Kostenerstattung dynamisiert wird. Das soll verhindern, dass künftig die Erstattung erst mit großer Verzögerung angepasst wird“, appellieren Hunsteger-Petermann und Hendele an die Landesregierung.

Zudem  müsse das Land auch die Kosten für Geduldete und rechtskräftig abgelehnte Asylsuchende in den Kommunen übernehmen. Nach aktuellen Erhebungen gab es in NRW im Juni 2018 rund 71.000 bestandskräftig abgelehnte Asylbewerber in den Kommunen, die geduldet oder aus unterschiedlichen Gründen nicht rückführbar sind. Für diese übernimmt das Land NRW die Kosten lediglich für bis zu drei Monate ab Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht. Allein für die Kommunen in NRW bedeutet das eine Mehrbelastung von nahezu einer Milliarde Euro pro Jahr. „Nach Ablauf dieser Drei-Monats-Frist bleiben die Kommunen auf den Kosten sitzen. Dass muss sich ändern. Das Land muss die Kosten für geduldete Flüchtlinge für den gesamten Zeitraum übernehmen, in dem sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen“, fordern die Präsidenten von Städtetag NRW und Landkreistag NRW.

 

Kontakt:

Städtetag Nordrhein-Westfalen, Pressesprecher Volker Bästlein, Tel. 0221/3771-270

Landkreistag Nordrhein-Westfalen, Pressesprecherin Rosa Moya, Tel. 0211/300491-160