Umgang mit Großveranstaltungen wegen Corona-Virus

11. März 2020: Statement des LKT NRW zum Erlass des Gesundheitsministeriums

Die Kreise in NRW begrüßen die landesweit einheitliche Anordnung der NRW-Landesregierung für Großveranstaltungen aufgrund des Corona-Virus.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Erlass zur Durchführung von Großveranstaltungen ab dem 10. März 2020 herausgegeben. Demnach sollen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Besuchern abgesagt werden bzw. ohne Publikum stattfinden, um einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus vorzubeugen.

Der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW (LKT NRW), Dr. Martin Klein, sagt dazu: „Die NRW-Kreise begrüßen den Erlass zur Durchführung von Großveranstaltungen. Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus so weit wie möglich einzudämmen, ist es wichtig, die erforderlichen Maßnahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes für die Bevölkerung landesweit einheitlich zu realisieren. Auch bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Besuchern werden die örtlichen Ordnungsbehörden in enger Abstimmung mit den Kreisgesundheitsämtern weiterhin in jedem Einzelfall unter Zugrundelegung der Hinweise des Robert-Koch-Instituts eine sachgerechte und verhältnismäßige Entscheidung treffen.“

Hinweis

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Pressesprecherin Rosa Moya, Telefon: +49 211 30 04 91 160, E-Mail: r.moya@lkt-nrw.de.

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Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 31 Kreise des Landes mit rund 11 Millionen Einwohnern.