Textbausteine zum Haushalt 2024 des Landes NRW

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die kommunalen Spitzenverbände werden in Kürze gebeten werden, eine schriftliche Stellungnahme zum Landeshaushalt 2025 abzugeben. Hierfür benötigen wir wie in jedem Jahr Ihre Mithilfe.

1. Vorbereitung der Stellungnahme
Es soll wie üblich eine Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der KSpV abgegeben werden, indem aus den jeweiligen Fach-Dezernaten stammende abgestimmte Textbausteine von den Finanzdezernaten der Verbände zu einer Gesamt-Stellungnahme zusammengefügt werden. Diese soll Bewertungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes sowie zum Haushaltsplan selbst enthalten.

Uns liegen bislang vor die Entwürfe des Haushaltsplans und des Haushaltsgesetzes. Die Dokumente sind im Aktensystem hinterlegt, Link siehe anbei. Im Gesetzgebungsportal des Landtags sind diese Dokumente ebenso hinterlegt wie die Erläuterungsbände https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/haushaltsgesetz-2024.html .

Die federführenden Finanzdezernate der drei Verbände bitten darum, dass

·         die Textbausteine einheitlich verfasst sind. Um unnötigen Aufwand in der Endredaktion zu vermeiden, erfolgt die Abfrage in diesem Jahr erstmalig über diese Formularabfrage.

·         ausschließlich „finale“ Textbausteine eingetragen werden, die zwischen allen drei Verbänden fachlich auf Beigeordneten-Ebene endgültig abgestimmt sind. Auf die (nachrichtliche) Übersendung von „Zwischenversionen“ an das Finanzdezernat bitten wir zu verzichten (dies macht die Abstimmung für uns nur unübersichtlicher; eine etwaige fachliche Abstimmung mit dem Finanzdezernat bleibt davon selbstverständlich unberührt).

Unabhängig davon, welcher Verband die Federführung bei Erstellung der jeweiligen Textbausteine übernimmt, bitten wir für den Gesamtüberblick darum, dass sämtliche finalen Textbausteine am Ende allen Finanzdezernaten – d. h. hier im Haus Dez. 1 – zugeleitet werden. Wir bitten um Zuleitung der Textbausteine bis Freitag, 29.09.2023, Dienstschluss.

2. Bitte um Mitteilung, wer an der Anhörung im Landtag am 19.10.2023 teilnehmen kann
Eine Anhörung von Sachverständigen ist für den 19.10.2023 vorgesehen. Wir bitten um Abstimmung, wer die AG KSpV zu den einzelnen Sachthemen persönlich in der Anhörung vertreten kann. Es ist angezeigt, dass vor Ort Kolleginnen/Kollegen vertreten sind, die zu absehbaren Schwerpunktthemen Auskunft geben können. Auch dies sollte frühzeitig innerhalb der Schwesterverbände abgestimmt werden.

(Anm.: Im Rückblick auf vergangene Anhörungen sei uns der Hinweis gestattet, dass die Finanzbeigeordneten und -referenten mit der Anhörung zum Gemeindefinanzierungsgesetz bereits ihre „eigene“ Anhörung zum Landeshaushalt wahrzunehmen haben und ebenso deshalb wie aus sachlichen Gründen die Vertretung in der Anhörung zum Landeshaushalt von den Fachdezernaten übernommen werden sollte).

Dezernatsangaben
A) Anmerkungen zum Haushaltsgesetz
Zu § XX Abs. X
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B) Zum Entwurf des Haushaltsplans
"Zu Einzelplan XX [Minsterium für XX]"
"Zu Kapitel XX XXX"
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