Steuerung bei Windenergieausbau entscheidend für Akzeptanz
„Die NRW-Kreise setzen sich seit der Einführung des Wind-an-Land-Gesetzes intensiv dafür ein, den Windenergieausbau voranzutreiben und das Verständnis für die Transformation vor
Ort zu fördern“, betonte der Präsident des Landkreistags NRW, Landrat Dr. Olaf Gericke (Kreis Warendorf), bei der Landrätekonferenz in Berlin. Damit dies gelingt, müssen Rechtslücken
geschlossen und Wildwuchs verhindert werden.
„Das heute im Bundestag beschlossene Gesetz zur Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) ist ein wichtiger Schritt, um die Steuerungswirkung der Regionalpläne in NRW zu sichern und Wildwuchs zu verhindern“, erklärte Gericke. Allein in NRW lägen etliche Anträge für Windenergieanlagen außerhalb der Windvorrangflächen der Regionalpläne vor. „Mit der bundesgesetzlichen Regelung können die Kommunen dem ungeregelten Wildwuchs nun Einhalt gebieten“, so Gericke. Dass noch vor der Sommerpause in dieser Frage Klarheit geschaffen wurde, ist ein wichtiges Signal für die Menschen vor Ort.
Für den notwendigen schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien sei Verlässlichkeit und Planungssicherheit zwingend erforderlich. Es sei nicht vermittelbar, wenn vor Ort getroffene Vereinbarungen nicht eingehalten werden können. „Die sorgsame Kommunale Steuerung beim Windenergieausbau durch die Regionalpläne ist entscheidend für die Akzeptanz der Bevölkerung vor Ort“, betonte Gericke.
Im Rahmen ihrer Landrätekonferenz am 9. und 10. Juli 2025 in Berlin tauschten sich die NRW-Landräte unter anderem mit den Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU, Jens Spahn, und Bündnis 90/Die Grünen, Britta Haßelmann, mit dem Chef des Bundeskanzleramts, Thorsten Frei, und mit dem Vorsitzenden der NRW-Landesgruppe der SPD-Bundestagsfraktion, Oliver Kaczmarek, aus.