Landschaftsverbände
Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist der regionale Kommunalverband der rheinischen Kreise und Städte.
Kommunale Angelegenheiten, so garantiert es die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen, sollen die Gemeinden in Selbstverwaltung erledigen. Kommunale Aufgaben reichen aber vielfach über die Grenzen der Gemeinden, Städte und Kreise hinaus, so etwa bei der Straßenplanung, in der landschaftlichen Kulturpflege, im Gesundheits-, Schul-, Jugend- und Sozialwesen.
Landschaftsverband Rheinland
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) übernimmt Aufgaben, die sinnvollerweise westfalenweit erfüllt werden. Der Kommunalverband mit seinen rund 100 Einrichtungen und 13.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern engagiert sich für die 27 Kreise und kreisfreien Städte auf den Feldern Soziales, Gesundheit, Jugend und Kultur.
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Regionalverband Ruhr (RVR)
Der Regionalverband Ruhr (RVR) ist der älteste Zusammenschluss von Kommunen im Bundesgebiet. Seit 1920 werden durch den KVR vielfältige Aufgaben in einer der dicht besiedeltsten Regionen Europas wahrgenommen, alle mit dem Ziel, diesen Raum (er)lebenswert und erfolgreich zu entwickeln. Das Aufgabengebiet umfasst die Stadt-, Landschafts-, Freizeit- und Erholungsplanung sowie das Erheben von Statistiken