Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle ist dem Vorstand zugeordnet. Sie wird geleitet vom Hauptgeschäftsführer, der von der Landkreisversammlung auf acht Jahre gewählt wird und der die Geschäfte der laufenden Verwaltung unter Aufsicht des Vorstandes wahrnimmt.

Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, die Arbeit der Gremien des Landkreistages vorzubereiten und ihre Beschlüsse nach außen umzusetzen. Dazu hält sie laufend Kontakt zum Landtag und zur Landesregierung sowie zu anderen Verbänden und Interessenvertretungen. Darüber hinaus unterstützt die Geschäftsstelle die Kreisverwaltungen in ihrer Arbeit.

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