Abfrage AK-Presse zum Rahmenvertrag für Papierpressespiegel gem. §49 UrhG vom November/Dezember 1999

1999 wurde mit der VG Wort ein Rahmenvertrag über die Vergütung für Papierpressespiegel gem. §49 UrhG abgeschlossen. Der Vertag wurde seinerzeit für die Mitglieder des LKT NRW abgeschlossen, um ihnen vergünstigte Konditionen für den Papierpressespiegel zu ermöglichen. Unseres Wissens findet dieser Vertrag keine Anwendung mehr. Bevor wir diesen kündigen, würden wir es aber gerne verifizieren. Daher bitten wir Sie, an folgender Abfrage teilzunehmen:





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