Aufschub für neues Umsatzsteuerrecht dringend erforderlich

04. Dezember 2019: Erhebliche kommunale Zusatzkosten drohen
Der Finanzausschuss des LKT NRW am 04.12.2019

Die Umsetzung des zum 01.01.2021 in Kraft tretenden neuen Umsatzsteuerrechts verursacht riesige Probleme für die Kommunen. Obwohl die Gesetzesänderung schon vier Jahre alt ist, hat die Finanzverwaltung noch immer keine brauchbaren Umsetzungshinweise vorgelegt. Das gefährdet die interkommunale Zusammenarbeit, indem sie diese um 19 Prozent Umsatzsteuer verteuert und damit unwirtschaftlich werden lässt. Der Finanzausschuss des Landkreistags NRW (LKT NRW) fordert deshalb erneut, die Übergangsfrist um mindestens zwei Jahre zu verlängern und endlich die offenen Fragen verbindlich zu beantworten.

Die Kommunen schlagen Alarm: Sollten ab Januar 2021 die neuen Abgrenzungskriterien für die Umsatzsteuerplicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b Umsatzsteuergesetz) rechtskräftig werden, werden kommunale Aufgaben der Daseinsfürsorge erheblich teurer. „Die drohende Umsatzsteuerpflicht für Kommunen macht viele gut funktionierende und kostensparende Formen der interkommunalen Zusammenarbeit unwirtschaftlich. Das könnte deren Ende bedeuten,“ sagte der Vorsitzende des Finanzausschusses des LKT NRW, Landrat Frank Beckehoff (Kreis Olpe) bei der heutigen Sitzung des Finanzausschusses des LKT NRW in Düsseldorf.

Dabei bekräftigte der Finanzausschuss des LKT NRW seine Forderung nach einer Verlängerung der Übergangsregelung für die erstmalige verpflichtende Anwendung des neuen Rechts: „Wir brauchen ein zweijähriges Moratorium. Wir machen seit geraumer Zeit auf die Probleme aufmerksam. Doch Bund und Land haben bislang zentrale Fragen zur Anwendung der neuen Umsatzsteuerpflicht unbeantwortet gelassen“, kritisierte Beckehoff, dass trotz etlicher kommunaler Anfragen seit vier Jahren keine klaren Aussagen zur Umsetzung erfolgen. „Interkommunale Zusammenarbeit muss von der Umsatzsteuer befreit werden“, fügte Beckehoff hinzu. „Alles andere führt zu einer Mehrbelastung der Bürger. Das ist nicht hinnehmbar.“

Zum Hintergrund: Bei Müllabfuhr, ÖPNV, IT-Dienstleistungen oder Winterdienst – um ihre Aufgaben der Daseinsfürsorge effizient zu erfüllen, setzen die Kommunen auf verbindliche Kooperationen. Auf diese Weise können sie ihre Ressourcen effizienter und kostensparender einsetzen. Sobald Kommunen sich aber Aufgaben teilen und dann gegenseitig verrechnen, würde künftig aber in vielen Fällen Umsatzsteuer anfallen und die Zusammenarbeit um jeweils 19 Prozent unwirtschaftlicher machen. „Das gilt künftig zum Beispiel beim ÖPNV:  Wenn Kommunen über Gebietsgrenzen hinweg zusammenarbeiten, um bessere Verbindungen zu schaffen, wird es teurer. Oder auch beim Winterdienst: Wenn kommunale Bauhöfe sich gegenseitig helfen und auch Straßen abfahren, für die sie eigentlich nicht direkt zuständig sind, droht eine Umsatzsteuerpflicht. Rechnet sich aus Kostengründen eine Kooperation nicht, wird der Winterdienst zwangsläufig langsamer“, erläutert Beckehoff.

 

Hinweis

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