Rettungsdienst: Kommunalexperten kritisieren Krankenkassen wegen mangelnder Kostenerstattung

28. November 2025: Düsseldorf – Der Ausschuss für Bevölkerungsschutz fordert die Krankenkassen auf, die Kosten für sogenannte „Fehleinsätze“ im Rettungsdienst weiterhin zu übernehmen. In diesem Sinne sollte das Land auf die Kassen einwirken.

Die Auseinandersetzung über die Erstattung sogenannter „Fehlfahrten“ im Rettungsdienst könnte für Bürgerinnen und Bürger bald mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden sein. „In vielen Regionen stehen die Verhandlungen zwischen den Kreisen als Träger des Rettungsdienstes und den Krankenkassen als Kostenträger über die jeweiligen Gebührensatzungen vor dem Scheitern. Statt der bisherigen, gemeinsam vereinbarten Gebühren wollen die Kassen nur noch pauschale Festbeträge erstatten. Außerdem haben sie begonnen, bestimmte Einsatzarten – darunter Einsätze, bei denen Patienten vor Ort ausreichend versorgt werden können und bei denen erst am Einsatzort erkennbar ist, dass kein Transport erforderlich ist – von der Kostenübernahme auszuschließen. Das widerspricht aber der bisherigen Praxis“, erklärte der Vorsitzende des Ausschusses für Bevölkerungsschutz des Landkreistags NRW (LKT NRW), Landrat Dr. Martin Sommer (Kreis Steinfurt), in der jüngsten Ausschusssitzung.

Wenn die Kassen die Kosten für sogenannte „Fehlfahrten“ entgegen der bisherigen Praxis nicht mehr übernehmen, entstehe eine Finanzierungslücke, die die Kreise rechtlich nicht selbst ausgleichen können. In der Folge seien sie gezwungen, Bürgerinnen und Bürger bei „Fehlfahrten“ direkt zur Kasse zu bitten und Gebührenbescheide an diese zu verschicken. Das Geld müssten sich die betroffenen Bürgerinnen und Bürger selbst bei ihren Krankenkassen zurückholen.

„Dieses Verfahren ist eine Zumutung für die Bevölkerung und belastet unnötig das Gesundheitssystem“, kritisierte Sommer. Es sei ein unnötiger, bürokratischer Mehraufwand für Patienten, Verwaltung und Krankenkassen und sorge zudem für eine massive Verunsicherung in der Bevölkerung. „Wer den Rettungsdienst benötigt und die 112 wählt, sollte nicht wegen möglicher Kosten zögern müssen.“

Um das zu verhindern, forderte der Ausschuss die Kassen auf, die Kosten für sogenannte „Fehleinsätze“ – wie in der Vergangenheit üblich – zu übernehmen und gemeinsam mit den Kreisen nach sachgerechten Lösungen zu suchen.

Auch vom Land erwarteten die Ausschussmitglieder mehr Unterstützung. „Das Land muss dringend auf die Kassen einwirken, um eine tragfähige Lösung zu erzielen, damit die Notfalleinsätze für die Bevölkerung weiterhin kostenfrei bleiben.“

Dass der Rettungsdienst nicht alle Patienten ins Krankenhaus fahren muss, heiße nicht automatisch, dass der Rettungseinsatz in diesen Fällen unnötig gewesen sei, unterstrich Sommer: „Oft ist der Transport ins Krankenhaus nicht notwendig, weil die Behandlung des Rettungsdienstes vor Ort ausreicht. Patienten können dank der guten Arbeit der Einsatzkräfte zuhause bleiben oder von der Hausärztin oder dem Hausarzt weiterbehandelt werden.“ Das sei gut für die Patienten und entlaste das Gesundheitssystem. Bisher hätten die Krankenkassen diese Einsätze immer mitgetragen. Das habe sich in diesem Jahr aber geändert.     

Perspektivisch sei auch der Bund gefordert, erklärte Sommer abschließend: „Der Bund sollte im Sozialgesetzbuch klarstellen, dass ein zu erstattender Rettungseinsatz auch eine Behandlung vor Ort beinhaltet.“