Finanzausschuss des LKT NRW - Integrationspauschale: Land muss Kommunen beteiligen

23. November 2016: Das Land NRW muss einen größtmöglichen Anteil der sogenannten Integrationspauschale des Bundes an die Kommunen weiterleiten – als Ausgleich für die dort zu erledigenden Integrationsaufgaben. Dies forderten die Mitglieder des Finanzausschusses des Landkreistages Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) in ihrer jüngsten Sitzung.

Das Land NRW muss einen größtmöglichen Anteil der sogenannten Integrationspauschale des Bundes an die Kommunen weiterleiten – als Ausgleich für die dort zu erledigenden Integrationsaufgaben. Dies forderten die Mitglieder des Finanzausschusses des Landkreistages Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) in ihrer jüngsten Sitzung. 

Das Land erhält für die Integration von Flüchtlingen vom Bund eine Pauschale von jährlich 434 Millionen Euro für die Jahre 2016 bis 2018. Ob das Land hiervon etwas an die Kommunen abgibt, ist zurzeit noch unklar. 

„Integrationsarbeit findet zum größten Teil vor Ort in den Kommunen statt; und dort fallen auch die Kosten an. Es kann also nicht sein, dass das Land die Mittel vom Bund nicht weitergibt“, so der Vorsitzende des Finanzausschusses des LKT NRW, Landrat Frank Beckehoff, Kreis Olpe. 

Die Kommunen müssen dringend entlastet werden. Zwar hat der Bund ihnen die volle Erstattung der Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge im Sozialleistungsbezug zugesagt. Jedoch haben die Kommunen weiterhin viele Kosten allein aus eigener Tasche zu stemmen. Hierzu zählen einerseits die Kosten, die durch den Mehrbedarf an Personal, der sich durch den Flüchtlingszustrom ergeben hat, entstehen. Allein in den NRW-Kreisverwaltungen mussten über 700 neue Mitarbeiter eingestellt werden. Andererseits gibt es auch viele Leistungen, die von den geflüchteten Menschen in Anspruch genommen werden können und für die die Kommunen aufkommen müssen. Weitere Kosten für die Kreise fallen beispielsweise im Bereich des SGB II an für Wohnraumbeschaffung und Umzüge, für die Erstausstattung der Wohnung sowie bei Schwangerschaft und Geburt oder für psychosoziale Betreuung. 

„Gerade im Hinblick auf die kommunalen Kosten, für die es zurzeit noch keinerlei Kompensation gibt, muss das Land die Kommunen an der Integrationspauschale des Bundes beteiligen,“ so Beckehoff abschließend.