Gemeindefinanzierungsgesetz 2022
Der Finanzausschuss des Landkreistags NRW hat den Entwurf der Landesregierung für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 im Austausch mit Kommunalministerin Ina Scharrenbach positiv beurteilt.
„Das neue Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG 2022) schließt für den kreisangehörigen Raum eine Gerechtigkeitslücke“, sagte der Vorsitzende des Finanzausschusses, Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier (Städteregion Aachen), im Gespräch mit Kommunalministerin Ina Scharrenbach. In der jüngsten Sitzung des Finanzausschusses tauschten sich die Finanzfachleute der NRW-Kreise mit der Ministerin über diverse finanzpolitische Themen aus. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand der Entwurf des GFG 2022, der Mitte Dezember vom Landtag verabschiedet werden soll.
Insbesondere die von der Landesregierung geplante Einführung sogenannter differenzierter Hebesätze stieß auf ein entschieden positives Echo des Fachgremiums: „Bei der Berechnung der Steuerkraft werden nun erstmals die realen Unterschiede zwischen kreisfreiem und kreisangehörigem Raum anerkannt. Dies führt zu einer gerechteren Verteilung der Mittel“, erklärte Grüttemeier. Der bisherige einheitliche Hebesatz habe zu einem strukturellen Ungleichgewicht geführt, wie die Vergleichszahlen seit 2006 verdeutlichen.
Zudem trage das Land damit den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs NRW Rechnung. Das Gericht habe mehrfach darauf hingewiesen, dass sich der kommunale Finanzausgleich möglichst nah an der realen Steuerkraft der Gemeinden und ihres Finanzbedarfs zu orientieren hat.
Seit Jahren erhielten die Städte und Gemeinden im kreisangehörigen Raum immer weniger Anteile aus dem Steuertopf des Landes. „Somit stehen den Menschen in den Kreisen weniger Ressourcen zur Verfügung“, kritisierte Grüttemeier die bisherige Anwendung einheitlicher fiktiver Hebesätze.
Er rief das Landesparlament auf, für eine gerechtere Verteilung der Mittel zu stimmen: „Wir setzen nun auf die Landtagsabgeordneten, dass sie Mitte Dezember dem Gesetz zustimmen und damit die langjährige strukturelle Benachteiligung des kreisangehörigen Raums stoppen.“
Mit 85 Prozent werde der Löwenanteil der GFG-Mittel ohnehin in Form von sogenannten Schlüsselzuweisungen verteilt. Die Verteilung der Schlüsselzuweisungen in den zurückliegenden Jahren belege eine konstante Verschiebung zulasten des kreisangehörigen Raums. Differenzierte Hebesätze können diesen Trend lediglich bremsen.
Wie sich ein differenziertes GFG 2022 für den kreisangehörigen Raum auswirkt, haben Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW in ihrer Stellungnahme an den Landtag erläutert (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST17-4388.pdf).
Hinweis
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