Licht und Schatten bei der Verteilung des Bundes-Sondervermögens

21. Oktober 2025: Zum heutigen Kabinettsbeschluss für die Verteilung des Sondervermögens und zu weiteren Landesmitteln für Infrastruktur und Investitionen erklärten der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Christian Schuchardt, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Dr. Martin Klein, und der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Christof Sommer:

„Wir begrüßen, dass wir nun für Nordrhein-Westfalen Klarheit darüber haben, wie die Kommunen in NRW an den Mitteln aus dem Sondervermögen des Bundes beteiligt werden. Die Vermengung mit bereits bestehenden und neuen Fördertöpfen darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der den Kommunen zugedachte Anteil des Sondervermögens deutlich hinter der Forderung der Kommunalen Spitzenverbände zurückbleibt. Aus unserer Sicht wären 80 Prozent angemessen, weil dies dem Anteil der Kommunen an den Investitionen der öffentlichen Hand in Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt der letzten Jahre entspricht. Nun wird das Land nur 12,7 Milliarden Euro, also 60 Prozent, aus dem Bundes-Sondervermögen an die Kommunen weiterleiten. 2,7 Milliarden Euro davon stehen den Städten und Gemeinden zudem nicht frei zur Verfügung, sondern sollen über sachbezogene Förderprogramme verteilt werden. Das bedeutet, nicht einmal die Hälfte der Mittel kann für den örtlichen Investitionsbedarf in den Kommunen direkt verwendet werden.

Positiv ist die Ankündigung, dass die Verteilung des pauschal zur Verfügung gestellten Anteils tatsächlich schlank gehalten werden soll, damit die Kommunen keine komplizierten und bürokratischen Antragsprozesse durchlaufen müssen. Auch die Laufzeit über 12 Jahre schafft für uns Planungssicherheit. Angesichts des massiven kommunalen Investitionsstaus von mehr als 50 Milliarden Euro ist es dringend notwendig, dass das Geld nun zügig und unbürokratisch vor Ort ankommt.

Die vom Land in Aussicht gestellten Mittel werden einen Beitrag dazu leisten, bei den Städten und Gemeinden die dringendsten Investitionen in die Infrastruktur anzugehen. Jedoch werden bestehenden Haushaltslöcher dadurch nicht gestopft und die sich gerade auch bei den laufenden Kosten zeigende strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen selbst bleibt ungelöst.“