Landesprogramm "Gute Schule 2020" - NRW-Kreise loben Programm und rügen Mittelverteilung

27. Oktober 2016: Das kürzlich vorgestellte Landesprogramm „Gute Schule 2020“ wird vom Landkreistag Nordrhein Westfalen (LKT NRW) ausdrücklich begrüßt. Das Programm soll helfen, den Sanierungsstau in nordrhein-westfälischen Schulen zu verringern und dadurch die Qualität des Unterrichts zu verbessern.

Das kürzlich vorgestellte Landesprogramm „Gute Schule 2020“ wird vom Landkreistag Nordrhein Westfalen (LKT NRW) ausdrücklich begrüßt. Das Programm soll helfen, den Sanierungsstau in nordrhein-westfälischen Schulen zu verringern und dadurch die Qualität des Unterrichts zu verbessern. In seiner jüngsten Sitzung kritisierte der Schulausschuss des LKT NRW jedoch die vorgesehene Mit-telverteilung im Land. Zudem pochte er auf klare haushaltsrechtliche Vorgaben: Die Kreditprogramme dürften kommunale Haushalte nicht zusätzlich beanspruchen. 

„Mit der Vorstellung des Landesprogramms zeigt das Land, dass es auch die Unterstützung für die Schulinfrastruktur als eine seiner Aufgabe ansieht. Das begrüßen wir sehr“, betonte Dr. Ralf Niermann, Vorsitzender des Schul-, Sport- und Kulturausschusses des LKT NRW. Zudem haben der LKT NRW und – in enger Zusammenarbeit – die anderen kommunalen Spitzenverbände einen zukunftsweisenden Punkt in das Programm mit einbringen können. 

So sollen die bereit gestellten Mittel nun auch für die Versorgung der Schulen mit schnellem Internet durch Ausbau von Glasfaseranschlüssen genutzt werden. Damit entstehe durch das Programm „Gute Schule 2020“ in Nordrhein-Westfalen die Grundlage, auf der die für die nächste Legislaturperiode vom Bund beabsichtige Förderung DigitalPakt#D aufbauen kann. 

Die Mitglieder des Schulausschusses kritisierten jedoch die Verteilung der Mittel. Nach aktuellem Stand würde der gewählte Schlüssel über die gesamte Programmlaufzeit die kreisfreien Städte um rund 150 Millionen Euro besser stellen. „Das ist eine Benachteiligung des kreisangehörigen Raumes und nicht im Sinne gleichwertiger Bildungs- und Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen“, betonte Dr. Ralf Niermann. 

Vielmehr müssten die Mittel nach Schülerzahlen verteilt werden. Zudem forderten die Mitglieder des Schulausschusses klare haushaltsrechtliche Vorgaben bei der Umsetzung des Programms, aus denen eindeutig hervorgeht, dass dies kein Kreditprogramm zulasten der kommunalen Haushalte ist. 

Beim Programm „Gute Schule 2020“ werden in den Jahren 2017 bis 2020 jährlich Mittel mit einem Volumen von 500 Millionen Euro mit einer hundertprozentigen Förderung durch das Land von der NRW.Bank bereitgestellt. Förderfähig sind Modernisierungs-, Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie die Anbindung an schnelles Internet.