LKT NRW fordert Abschaffung von Widerspruchsverfahren bei Genehmigung von Windenergieanlagen

28. Juli 2023: Schnelle Genehmigungsverfahren sind ein wesentlicher Hebel für mehr Tempo beim Ausbau von erneuerbaren Energien.
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Der Landkreistag NRW schlägt die Abschaffung von Widerspruchsverfahren bei der Genehmigung von Windenergieanlagen vor. Die Begleitung und Bearbeitung von Widerspruchsverfahren binde die knappen Personalressourcen der kommunalen Immissionsschutzbehörden und verzögere die Energiewende.  

Schnelle Genehmigungsverfahren sind ein wesentlicher Hebel für mehr Tempo beim Ausbau von erneuerbaren Energien. „Wir sind im regelmäßigen Austausch mit den zuständigen Landesministerien und den Bezirksregierungen, um noch mehr Tempo bei der Umsetzung der Energiewende zu erzielen“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW, Dr. Martin Klein, gegenüber der Rheinischen Post. Und das mit vorzeigbaren Erfolgen, belegten doch die jüngst veröffentlichten Zahlen des Landeswirtschaftsministeriums, dass in diesem Jahr in keinem anderen Bundesland bereits mehr Windenergieanlagen genehmigt worden seien als in Nordrhein-Westfalen.

Um die Ziele von Bund und Land hin zu einer günstigen und sicheren sowie umweltfreundlichen Energieversorgung zu erreichen, müsse das Tempo bei der Energiewende noch weiter angezogen werden. „Als Genehmigungsbehörden brauchen wir einen möglichst einfachen und schlanken Rechtsrahmen, um eine zügige Bearbeitung der Verfahren gewährleiten zu können“, so Klein. Daher fordert der LKT NRW die Abschaffung der Widerspruchsverfahren bei der Genehmigung von Windenergieanlagen.

Die Zahl der Genehmigungsanträge steige seit Monaten rasant an. Gleichzeitig steige auch die Zahl an Widersprüchen durch unbeteiligte Dritte und Verbände. „Die Bearbeitung und Begleitung von Widerspruchsverfahren bindet unnötig viel Personal, das dann bei der Durchführung der Genehmigungsverfahren fehlt“, unterstreicht Klein. Vor dem Hintergrund des massiven Fachkräftemangels, der auch die Kreisverwaltungen treffe, müssten die verfügbaren personellen Kapazitäten effizient eingesetzt werden.

Wer mit einer Genehmigungsentscheidung nicht einverstanden sei, könne dann direkt dagegen vorgehen, indem er beim Verwaltungsgericht Klage erhebt. Das spare Zeit und bürokratischen Aufwand.

Zum Bericht der Rheinischen Post