Für kommunale Infrastruktur sind Bevölkerung und Fläche wesentlich
Das Ziel des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes ist die Unterstützung des Bundes für Investitionen in die kommunale Infrastruktur. Darunter fallen zum Beispiel der Bevölkerungsschutz, die Verkehrsinfrastruktur oder die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur. Die kommunalen Strukturen in diesen Bereichen werden wesentlich durch die Einwohnergröße und die jeweilige Fläche bestimmt. Vor allem im ländlichen Bereich spielt die Fläche eine maßgebliche Rolle für die Unterhaltung der entsprechenden Gegebenheiten und Einrichtungen und für eine hinreichende Versorgung der Menschen, um gleichwertige Lebensverhältnisse im Land sicherzustellen. Der Sanierungs- und Modernisierungsbedarf ist gerade bei flächenbezogener Infrastruktur sehr hoch.
Die Hauptgeschäftsführer der beiden Verbände betonen: „Zwar sollen nach dem Bundesgesetz die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen besonders berücksichtigt werden. Dazu reicht es aber aus, den GFG-Verteilungsmaßstab allenfalls zu einem Viertel zugrunde zu legen. Hingegen müssen mit Blick auf die kommunale Infrastruktur Bevölkerungszahl und Fläche deutlich mehr gewichtet werden.“