Für kommunale Infrastruktur sind Bevölkerung und Fläche wesentlich

08. September 2025: Düsseldorf – Der Landkreistag NRW (LKT NRW) und der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) wenden sich gegen einen Vorschlag der SPD-Landtagsfraktion, den kommunalen Anteil an dem 100-Milliarden-Sondervermögen für Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen allein nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) zu verteilen. Die Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Klein und Christof Sommer er-klären: „Eine ausschließliche Verteilung der Mittel nach dem GFG greift viel zu kurz, da das GFG im Wesentlichen an die generelle Finanzkraft der Kommunen anknüpft. Die kommunale Infrastruktur hängt dagegen vor allem von der Bevölkerungszahl und von der jeweiligen Fläche ab.“

Das Ziel des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes ist die Unterstützung des Bundes für Investitionen in die kommunale Infrastruktur. Darunter fallen zum Beispiel der Bevölkerungsschutz, die Verkehrsinfrastruktur oder die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur. Die kommunalen Strukturen in diesen Bereichen werden wesentlich durch die Einwohnergröße und die jeweilige Fläche bestimmt. Vor allem im ländlichen Bereich spielt die Fläche eine maßgebliche Rolle für die Unterhaltung der entsprechenden Gegebenheiten und Einrichtungen und für eine hinreichende Versorgung der Menschen, um gleichwertige Lebensverhältnisse im Land sicherzustellen. Der Sanierungs- und Modernisierungsbedarf ist gerade bei flächenbezogener Infrastruktur sehr hoch.

Die Hauptgeschäftsführer der beiden Verbände betonen: „Zwar sollen nach dem Bundesgesetz die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen besonders berücksichtigt werden. Dazu reicht es aber aus, den GFG-Verteilungsmaßstab allenfalls zu einem Viertel zugrunde zu legen. Hingegen müssen mit Blick auf die kommunale Infrastruktur Bevölkerungszahl und Fläche deutlich mehr gewichtet werden.“