Liquidität der Krankenhäuser muss jederzeit gesichert sein

23. März 2020: Statement zum Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz

Der Landkreistag NRW fordert weitere Nachbesserungen im Entwurf eines Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetzes. Die Liquidität der Krankenhäuser müsse engmaschig überprüft und Finanzhilfen flexibler gestaltet werden.

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen aktualisierten Entwurf eines Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetzes vorgelegt, um die durch die Corona-Pandemie bedingten außerordentlichen Belastungen der Krankenhäuser und anderer Gesundheitseinrichtungen auszugleichen.

Der Landkreistag NRW begrüßt die kurzfristig vorgenommenen Anpassungen im Gesetzentwurf, fordert aber angesichts der unvorhersehbaren Entwicklung durch die Corona-Pandemie für unser Gesundheitssystem eine engmaschigere Evaluation, um kurzfristig nachsteuern zu können: „Der überarbeitete Entwurf des Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetzes geht in die richtige Richtung. Nothilfe und Lebensrettung darf zu keinem Zeitpunkt an der Liquidität unserer Krankenhäuser scheitern“, betont der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW, Dr. Martin Klein.

„Die Auswirkungen der Regelungen auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser sollten nicht erst Ende Juni überprüft werden, wie im Gesetzentwurf vorgesehen. Das Ausmaß der Corona-Krise und der Herausforderungen, vor denen unser Gesundheitssystem steht, ist unabsehbar. Die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser müssen engmaschig überprüft werden, um schnell und flexibel nachsteuern zu können, wo es nötig ist“, fordert Klein.

Das gleiche gilt für die Refinanzierung der zusätzlich im Aufbau befindlichen Intensivbetten. „Es ist wichtig, den Investitionszuschuss für zusätzliche Intensivbetten zu erhöhen. In Notfällen setzen wir auf weitergehende Hilfen der Länder, damit finanzielle Schieflagen von Kliniken in jedem Falle ausgeschlossen sind“, unterstreicht Klein.