LKT NRW: Wo kommunal draufsteht, muss auch kommunal drin sein
Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des ÖPNV-Gesetzes soll die SPNV-Organisation auch weiterhin in rein kommunaler Trägerschaft bleiben. Dennoch behält sich das Land vor, wesentliche Teile der Verkehrspolitik der neuen Organisation zu bestimmen. Das lehnt der Landkreistag NRW ab: „Wo kommunal draufsteht, muss auch kommunal drin sein“, fordert der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW (LKT NRW), Dr. Martin Klein.
„Eine landesweite Organisation für Bündelungsaufgaben bringt Synergien. Da diese Organisation kommunal strukturiert sein soll und die kommunale Haftung bestehen bleibt, müssen auch die kommunale Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeit gewahrt bleiben.“ Insbesondere das im Gesetzentwurf vorgesehene Zweckmäßigkeits-Weisungsrecht des Verkehrsministeriums widerspreche den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung. Der SPNV werden zudem nicht nur in den Großstädten gebraucht, sondern im gesamten Bundesland. Dies könne nur gewährleistet werden, wenn der Gesetzentwurf auch die verkehrlichen Interessen des kreisangehörigen Raums hinreichend absichert.
Darüber hinaus bleibe ungeklärt, wie die bisherigen Verkehrsverträge von den jetzigen drei Verkehrsverbünden auf die neue landesweite Organisation umgestellt werden sollen. Auch hier tragen die Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger das Risiko für die Umstellungskosten. „All diese finanziellen Unsicherheiten kommen auf die ohnehin schon desolaten Haushalte der Kommunen zu. Statt die Kommunen zu entlasten und finanziell besser auszustatten, bürdet das Land den Kommunen weitere Risiken auf.“
Insgesamt fordert der LKT NRW, dass die Haftung für den SPNV so geregelt wird, wie es das vom Land selbst in Auftrag gegebene Gutachten empfiehlt. „Die Haftung des Landes für finanzielle Verbindlichkeiten im SPNV muss rechtlich abgesichert werden. Eine Absicherung der Haftung über ein SPNV-Grundangebot geht in die richtige Richtung, muss aber mindestens 90 Prozent des bisherigen SPNV-Angebots in NRW umfassen.“