Verwaltungsexperten der Kreise fordern Unterstützung bei der Umsetzung des Staatsangehörigkeitsrechts

06. Mai 2024: Gütersloh – Die Verwaltungs- und Personalexperten der NRW-Kreise rechnen mit einer Verdreifachung der Zahl der Einbürgerungsanträge durch die jüngsten Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht. Der Bund muss die Verantwortung für die Konsequenzen seiner Gesetzgebung übernehmen und die kommunalen Vollzugsbehörden mehr unterstützen.

Der Ausschuss für Verfassung, Verwaltung und Personal des Landkreistags NRW befasste sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Die Änderungen haben massive Auswirkungen auf die für die Umsetzung zuständigen Ausländer- und Einbürgerungsbehörden der Kreise. „Wir rechnen mit einer Verdreifachung der Zahl der Einbürgerungsanträge durch die Ende Juni in Kraft tretenden Gesetzesänderungen. Das würde die ohnehin schon an der Belastungsgrenze arbeitenden Ausländer- und Einbürgerungsbehörden massiv treffen“, betonte der Ausschussvorsitzende, Landrat Dr. h.c. Sven-Georg Adenauer (Kreis Gütersloh), und forderte Unterstützung bzw. einen angemessenen Belastungsausgleich durch den Bund bzw. das Land NRW, da dieses im Bundesrat nicht dafür eingetreten sei, die Zusatzbelastung für die Kommunen ohne Ausgleich abzuwenden.

 „Um die zusätzlichen Fallzahlen bewältigen zu können, bräuchten wir mehr Personal. Das gibt es aber aktuell nicht auf dem Arbeitsmarkt – und ich bin ehrlich auch nicht mehr bereit, für solche Aufgaben zusätzliches Personal einzustellen“, erklärte Adenauer. Denn viele hätten sich längst einbürgern lassen können. Jetzt komme es zu einer weiteren Arbeitsverdichtung, die auf Kosten der bestehenden Belegschaft gehen wird. „Längere Wartezeiten sind vorprogrammiert“, warnte Adenauer. Genauso wie der Ärger der Betroffenen, der dann aber nicht beim verantwortlichen Bundesgesetzgeber, sondern bei den Kommunen vor Ort abgeladen werde.  

 „Generell muss der Bund die Konsequenzen seiner Gesetzgebung für die Ausführungsbehörden vor Ort stärker in den Blick nehmen“, forderte Adenauer weiter. Während der Debatte über ein neues Staatsangehörigkeitsrecht sei aber kaum über die Zusatzbelastungen der Kommunen gesprochen und erst recht keine finanzielle oder personelle Unterstützung als Belastungsausgleich zugesagt worden, kritisierte der Ausschuss. Jede Gesetzesnovelle mache die Behördenabläufe aufwändiger und komplizierter. Anstatt nur Sonntagsreden über Bürokratie- und Standardabbau zu schwingen, müsse die Bundesregierung dieses selbstgesteckte Ziel endlich ernst nehmen und auch bei der eigenen Gesetzgebung umsetzen.