Afrikanische Schweinepest: Mögliche Prävention, Früherkennung und Bekämpfungsmaßnahmen

21. Februar 2018: aus Sicht des Friedrich-Loeffler-Instituts


Innerhalb der Europäischen Union tritt die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Litauen, Lettland, Estland und Polen sowie in der Tschechischen Republik mittlerweile endemisch und in hohen Fallzahlen auf. Die betroffene Region in Tschechien ist rund 300 km von der deutschen Grenze in Sachsen bzw. Bayern entfernt. In den weiter nordöstlich betroffenen Gebieten liegen der Fall in der Region Kaliningrad ca. 400 km und die Fälle in Polen rund 500 km entfernt.

Fälle von Afrikanischer Schweinepest im Baltikum, in Polen, der Tschechischen Republik, Rumänien und der Ukraine, Stand 20.02.2018
Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut

 ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen sind ebenfalls aufgetreten. Sie konnten bisher durch die EU-rechtlich vorgeschriebenen Maßnahmen gegen diese anzeigepflichtige Tierseuche zügig und wirksam bekämpft werden. Im Wildtierreservoir Wildschwein ist es dagegen keinem der bisher betroffenen Länder gelungen, die ASP zu tilgen.
Das Risiko einer Einschleppung der ASP in die Wildschweinpopulation in Deutschland vor allem über Aktivitäten des Menschen, insbesondere das Mitbringen von Fleisch, das von infizierten Schweinen oder Wildschweinen stammt, oder daraus hergestellte Erzeugnissen in Verbindung mit einer unsachgemäßen Entsorgung, ist hoch. Mit dem Auftreten der ASP in Deutschland muss jederzeit gerechnet werden.
Nachfolgend soll daher ein Überblick zu bekannten Fakten zur ASP, möglichen Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung im Seuchenfall sowie zur Früherkennung gegeben werden. Zu unterscheiden sind hier grundsätzliche die Bereiche Hauschwein und Wildschwein. Insbesondere die frühe Erkennung eines Eintrags in die Wildschweinpopulation ist entscheidend, um schnellstmöglich die je nach örtlichen Gegebenheiten im betroffenen Gebiet zu treffenden Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten.

Übertragungswege
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Familie Suidae) betrifft. Hierzu gehören unsere Haus- und Wildschweine sowie als natürliche Wirte afrikanische Warzen-, Busch- und Waldschweine. Andere Säugetiere sind für das Virus nicht empfänglich. Dies gilt auch für den Menschen. Die Erkrankung kann über Sekrete, Blut und Sperma direkt von Tier zu Tier übertragen werden. Indirekt kann sie über kontaminierte Fahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung und auch kontaminiertes Futter verbreitet und übertragen werden. Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Besonders effizient ist die Übertragung über Blut, kleinste Tropfen reichen für eine Infektion. Daher ist die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig. Speichel und Kot enthalten deutlich weniger Virus. Es gibt keine Hinweise darauf, dass Raubtiere und Aasfresser wie Fuchs, Marderhund, Greifvögel, Raben und Krähen bei der Verbreitung der ASP eine besondere Rolle spielen. Eine mechanische Vektorfunktion (Verschleppung virushaltiger Kadaverteile, Kontamination des Fells/Gefieders) für Raubtiere und Aasfresser kann zwar nicht ausgeschlossen werden, eine Vermehrung des Virus findet in bzw. auf diesen Tieren allerdings nicht statt. Der Wolf bildet hier keine Ausnahme. Auch wenn er weitere Strecken zurücklegt als andere Raubtiere, wird davon ausgegangen, dass er keine Nahrungsvorräte mitnimmt und das kontaminierte Fell putzt. Eine Darmpassage überlebt das Virus generell nicht.
In ihrem ursprünglichen Verbreitungsgebiet, den afrikanischen Ländern südlich der Sahara, spielen Lederzecken, die in unseren Breiten nicht vorkommen, eine wichtige Rolle bei der Übertragung der ASP. Anderen Arthropoden kommt nach dem derzeitigen Erkenntnisstand keine Bedeutung zu.

Schwerer Krankheitsverlauf und stabiler Erreger
Bei Hausschweinen und europäischen Wildschweinen führt die Infektion zu schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Wildschweine zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in der Mehrzahl der Fälle zum Tod des Tieres innerhalb von etwa 7-10 Tagen. Entgegen früheren Annahmen ist die ASP unter unseren Bedingungen nicht hochansteckend, sodass sich die Tierseuche im Wildschweinesektor nicht „totläuft“. Das heißt, nicht alle Tiere infizieren sich, aber fast alle Tiere, die sich infizieren, sterben und fungieren aufgrund der hohen Stabilität des Virus über lange Zeit als Infektionsquelle. In der Umwelt und in rohen Schweinefleischprodukten bleibt das Virus über Wochen bis Monate infektiös, beispielsweise bis zu 15 Wochen in gekühltem Fleisch und bis zu 6 Monate in konserviertem Schinken.
Der Erreger der ASP ist ein behülltes DNA-Virus, eine Desinfektion ist mit gängigen Mitteln für solche Viren ohne Probleme möglich.


Der Erreger der ASP ist ein komplexes behülltes DNA-Virus, gegen das bisher kein erfolgversprechender Impfstoff entwickelt werden konnten.
Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut

Prävention
Durch die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in Schweinehaltungen kann ein Eintrag des ASP-Erregers effizient verhindert werden. Es darf dazu kein infektiöses Material in den Schweinestall gelangen (keine Speiseabfallverfütterung, kein direkter oder indirekter Kontakt zu Wildschweinen, Stallhygiene, Personenkontrolle…). Schweinehalter, die gleichzeitig Jagdausübende sind, sollten nicht in Gegenden jagen, wo Wildschweine von der ASP betroffen sind. Für Schweinehalter ist jetzt der geeignete Zeitpunkt, den eigenen Bestand auf die in der Schweinehaltungshygieneverordnung vorgegebenen Anforderungen zu überprüfen und ggf. bestehende Lücken zu schließen. Auch die Veterinärämter intensivieren derzeit ihre Kontrollen.
Präventive Maßnahmen für den Wildschweinesektor sind schwerer umzusetzen. Die hohe Wildschweindichte in Deutschland würde dem Virus der Afrikanischen Schweinepest ein großes Reservoir zur Etablierung und Ausbreitung bieten. Eine nachhaltige Reduzierung der Wildschweinpopulation bereits vor Einschleppung der Tierseuche ist daher wünschenswert. Eine wichtige Präventionsmaßnahme ist die Aufklärung über mögliche Einschleppungsrisiken, insbesondere die Rolle des Menschen. Ausbreitungsschübe über große Distanzen, wie sie im Verlauf der gegenwärtigen Epidemie immer wieder aufgetreten sind, sind auf menschliche Aktivitäten durch Verbringung von infizierten Schweinen oder infizierten tierischen Produkten vom Schwein zurückzuführen. Daher sind vor allem Reisende, LKW-Fahrer und saisonale Arbeitskräfte anzusprechen, die sich zeitweise in betroffenen Gebieten aufhalten. An Autobahnen, die vor allem aus betroffenen Ländern nach Deutschland führen, wird auf deutscher Seite mit Plakaten an Rastplätzen auf das Risiko und die ordnungsgemäße Entsorgung von Speiseabfällen hingewiesen.
Ein besonderer Aspekt sind Jagdreisen in betroffene Regionen. Hier ist derzeit besonders auf Hygiene zu achten, insbesondere auf eine sorgefältige Reinigung und Desinfektion der Kleidung, des Schuhwerks, der Fahrzeuge und der gesamten Ausrüstung. Trophäen dürfen nur nach desinfizierender Behandlung mitgebracht werden.

Früherkennung
Durch die hohe Sterblichkeit bei infizierten Wildschweinen in allen Altersklassen ist bei einem Eintrag der Tierseuche vermehrt mit Fallwild zu rechnen. Die Untersuchung tot aufgefundener Wildschweine, auch von Einzel- und Unfalltieren (eine ASP-Infektion kann zur Desorientierung bei den Tieren führen), ist eine wichtige Säule der Früherkennung und sollte unter den jetzigen Bedingungen immer erfolgen.
Optimal geeignet sind Blut- und Organproben (insbesondere Milz, Lunge und Lymphknoten). Alternativ können Blut- bzw. Gewebetupfer verwendet werden (siehe FLI-Information „Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen: Vereinfachtes Probennahmeverfahren…“). Die Probennahme erfolgt durch den Jagdausübungsberechtigten (Tupferproben) bzw. die zuständige Behörde. Daher sollten die Veterinärämter in Zusammenarbeit mit der Unteren Jagdbehörde und der Jägerschaft die Zuständigkeiten bei der Beprobung und die Logistik der Probennahme (Aushändigung der Tupfer und Blutröhrchen, Organisation des Probenversands) klären. Zudem sollte die Erreichbarkeit der zuständigen Behörde auch am Wochenende gewährleistet sein und die entsprechenden Kontaktdaten zur Verfügung stehen.
Der Fund von verendeten Wildschweinen ist unverzüglich der zuständigen Behörde (Veterinäramt) anzuzeigen. Die Markierung und Georeferenzierung der Fundstelle erleichtert das weitere Vorgehen. Die Fundstelle kann auch über eine „Tierfund“-App an das Tierfund-Kataster (www.tierfund-kataster.de) übermittelt werden. Von dort wird im Falle des Fundes eines toten Wildschweins das Friedrich-Loeffler-Institut benachrichtigt, das automatisch das zuständige Veterinäramt über den Fund informiert und rückmeldet, an welches Veterinäramt die Meldung weitergeleitet wurde, sodass ggf. eine Kontaktaufnahme ermöglicht wird.
Jäger sollten bei Eröffnung der Tierkörper – auch bei augenscheinlich gesund erlegten Tieren - auf vergrößerte, „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut achten. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt.


Niere mit Hämorrhagien: Niere mit punkförmigen Einblutungen (Hämorrhagien)
Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut


Durch eine ASP-Infektion fast schwarz verfärbte Lymphknoten an Magen und Leber eines Wildschweins
Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut


Typische Schaumbildung auf der Lunge, die durch die Infektion hervorgerufen wird
Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut

Das Fehlen solcher Auffälligkeiten schließt nicht aus, dass es sich dennoch um Schweinepest handelt.

In Hausschweinebeständen sollte ein ASP-Eintrag durch die schweren Krankheitssymptome und vor allem die hohe Sterblichkeit bei infizierten Tieren schnell auffallen. In der Regel sterben die infizierten Tiere binnen 10 Tagen. Verdachtsfälle dieser Tierseuche sind umgehend der zuständigen Behörde (Veterinäramt) anzuzeigen (Anzeigepflicht!). Die weitere diagnostische Abklärung wird von dort veranlasst.

Bekämpfung
Da weder Impfstoffe noch Therapiemöglichkeiten existieren, können zur Prävention und Bekämpfung der ASP ausschließlich Maßnahmen zur Erhöhung der Biosicherheit und Hygiene sowie die Populationsregulierung bei Wildschweinen eingesetzt werden. Die Bekämpfung der ASP bei Hauschweinen und Wildschweinen ist in der Schweinepestverordnung geregelt. Im Falle eines Ausbruchs bei Hausschweinen greifen insbesondere strikte Regelungen zur Tötung und unschädlichen Beseitigung aller Tiere des Bestandes, zur Reinigung und Desinfektion sowie Verbringungsverbote.
Ein Ausbruchsfall bei Wildschweinen lässt sich nach den Erfahrungen der bisher betroffenen Länder nur schwer in einem Gebiet halten. Eine Tilgung wurde bisher noch nie erreicht. Die frühzeitige Erkennung eines ASP-Falles ist essentiell, um die Ausbreitung der Tierseuche durch die Einrichtung verschiedener Schutzzonen (Kernzone, Gefährdeter Bezirk, Pufferzone) zu verhindern oder zumindest zu erschweren. Es sind unverzüglich Maßnahmen zu einzuleiten, mit denen das Ausmaß des Ausbruchsgeschehens (räumliche Ausdehnung, Anzahl der betroffenen Tiere, Größe der Population im betroffenen Gebiet etc.) eingeschätzt werden kann. Zudem müssen geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche in der Wildschweinpopulation, sowie zur Verhinderung der Ausbreitung und des Übergreifens auf Hausschweine ausgewählt und umgesetzt werden. Diese werden je nach örtlichen und jahreszeitlichen Bedingungen variieren und müssen an die Reviergegebenheiten angepasst und ständig überprüft werden.
In der Tschechischen Republik konnte die ASP durch intensive Einzäunungs- und Jagdmaßnahmen über ein halbes Jahr in einem relativ begrenzten Gebiet gehalten werden. Hierfür wurden von den tschechischen Behörden ein infiziertes Kerngebiet von rund 20 km2, ein Gefährdeter Bezirk von rund 1000 km2 und eine Pufferzone von rund 12.000 km2 eingerichtet. Bisher konnte die ASP mit diesen Maßnahmen allerdings nicht ausgerottet werden. Dennoch kann das Vorgehen als Vorlage für mögliche Bekämpfungsszenarien in Deutschland dienen, selbst wenn die Maßnahmen auch aus rechtlichen Gründen in Deutschland nicht deckungsgleich umgesetzt werden können.
Grundsätzlich gelten die Maßnahmen gemäß Schweinepest-Verordnung (§§ 14a, 14c, 14d). In den Restriktionszonen müssen alle erlegten sowie tot aufgefundenen Wildschweine auf ASP untersucht werden. Im Kerngebiet, der Zone, in der ASP-positive Wildschweine gefunden werden und die innerhalb des Gefährdeten Bezirks liegt, muss verhindert werden, dass möglicherweise infizierte Tiere auswandern und die ASP weiterverbreiten. Außerdem sollten die Kadaver infizierter Wildschweine als potenzielle Infektionsquellen entsorgt werden, um so den Infektionsdruck zu mindern. In Tschechien wurde das Kerngebiet mit Elektrozäunen bzw. abschreckenden Duftstoffen (Repellentien) umgeben. Zunächst wurde dann im Kerngebiet eine strenge Jagdruhe eingehalten, um die Wildschweine nicht zu versprengen. Nach der Ruhezeit wurde auch im Kerngebiet massiv bejagt, um möglichst viele Wildschweine in diesem Gebiet zu eliminieren. Der Erfolg dieser Maßnahme bleibt abzuwarten.
Im Gefährdeten Bezirk (gemäß SchwPestVO, § 14a; 15 km Mindestradius) ist eine drastische Reduktion der Wildschweindichte in Erwägung zu ziehen, gegebenenfalls nach anfänglicher Jagdruhe. Hierzu ist die Einrichtung von Wildsammelstellen mit geeigneten Behältern für die Entsorgung von Tierkörpern sowie von Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten erforderlich. Die unschädliche Beseitigung von Tierkörpern sowie Knochen und anderen Überresten von toten Wildschweinen erfolgt dann ausschließlich über diese Sammelstellen. Geprüft werden müssen weiterhin die Biosicherheit aller Schweinebestände mit Auslauf/Freilandhaltung sowie ein mögliches Verbot der Freilandhaltung von Hausschweinen und die Rücknahme der erteilten Genehmigungen, das Verbot der Verbringung von Gras, Heu und Stroh aus dem gefährdeten Gebiet in Hausschweinbestände sowie die Leinenpflicht für Hunde. Bei jagdlich geführten Hunden ist der Einsatz selbständig jagender Hunde ohne unmittelbare Hundeführerbegleitung grundsätzlich zu untersagen. Erlaubt ist der gezielte Einsatz von kurzjagenden, wildgehorsamen und geprüften Jagdhunden.
In der so genannten „Pufferzone“ (Gebiet um den Gefährdeten Bezirk; Radius sollte in etwa dem doppelten Radius des Gefährdeten Bezirks entsprechen) ist eine massive Reduktion der Wildschweinpopulation angezeigt. Laut mathematischen Modellen ist bei einer Wildschweindichte von 1,5 Tieren pro km2 eine Reduktion von über 70 Prozent nötig, um eine Ausbreitung der ASP verhindern zu können (EFSA AHAW Panel, Scientific opinion on African swine fever. EFSA Journal 2015:13(7):4136, 92pp). Hinzu kommt die intensive Beprobung von Fallwild und das Entfernen der Kadaver infizierter Wildschweine aus der Umwelt. Kadaver sowie Knochen von toten Wildschweinen dürfen ausschließlich über zugelassene Sammelstellen unschädlich entsorgt werden. Die Entsorgung von anderen Wildsammelstellen sollte getrennt erfolgen. Weiterhin sind Biosicherheitsmaßnahmen bei der Jagdausübung einzuhalten. Wie für den Gefährdeten Bezirk gelten weitere Verbote und Bestimmungen bezüglich Hausschweinebeständen, Gras, Heu und Stroh sowie Leinenpflicht für Hunde.


An ASP verendete Wildschweine in Lettland
Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut, freundlicherweise zur Verfügung gestellt von: Mārcis Ulmanis, Food and Veterinary Service, Latvia

Die Maßnahmen im Gefährdeten Bezirk und der Pufferzone sollen eine weitere Verbreitung der Tierseuche möglichst verhindern. In Tschechien gelang dies ab den ersten gemeldeten Fällen im Juni 2017 für ein halbes Jahr, inzwischen wurden allerdings einige Fälle außerhalb der Kernzone gemeldet.

Ausführliche Informationen, u.a. zur Früherkennung, Maßnahmen im Falle eines Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen sowie den mit dem Deutschen Jagdverband erstellten Maßnahmenkatalog mit Optionen für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Seuchenfall, die exemplarische Anwendung jagdlicher Maßnahmen im Falle des Auftretens der ASP in Deutschland sind verfügbar auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Institut unter www.fli.de.