Genehmigung einer Konverterstation im Rhein-Kreis Neuss zur Integration klimaneutraler Energien in das Stromnetz

05. Oktober 2023: Von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und Ines Willner, Leiterin des Amtes für Umweltschutz, Rhein-Kreis Neuss

Mit dem Klimaschutzgesetz will Deutschland seine Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 100 Prozent reduzieren.

„Der Rhein-Kreis Neuss setzt sich aktiv für Klimaschutz und Nachhaltigkeit ein. Dabei gilt jetzt und für die Zukunft: Strom und Energie müssen sicher, jederzeit verfügbar und bezahlbar sein, damit die bei uns ansässigen Unternehmen auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig bleiben“, betont Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Auf Dauer brauchen wir mehr Energiesicherheit, zum Beispiel durch den massiven und beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, der durch den vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung dringend erforderlich ist, sowie durch die Diversifizierung von Energieimporten.“

Vor dem Hintergrund der nationalen Klimaziele werden deutschlandweit die Windkraft und die Solarenergie ausgebaut. Damit für die Herausforderungen der Zukunft ohne konventionelle Energieträger genug Strom vorhanden ist, müssen die erneuerbaren Energien kontinuierlich in das Stromversorgungssystem integriert werden. Hierfür wird unter anderem ein funktionsfähiges Stromübertragungsnetz erforderlich, das den Strom mehrere hundert Kilometer durch Deutschland transportiert. Für die Übertragung großer Strommengen über weite Strecken eignet sich Gleichstrom besonders gut, weil die Übertragungsverluste geringer sind.

Um die Integration der Gleichstromverbindung in das Wechselstromnetz zu gewährleisten, sind Konverter an den Endpunkten der Leitungen notwendig. Im Bundesbedarfsplangesetz sind Netzverknüpfungspunkte bestimmt, an denen unter anderem ein Konverter errichtet und betrieben werden soll. Einer dieser Netzverknüpfungspunkte soll in Meerbusch-Osterath im Rhein-Kreis Neuss entstehen. „Der Rhein-Kreis Neuss unterstützt die Klimaschutzziele. Zugleich haben wir immer Wert darauf gelegt, dass der Bau eines Konverters an der geplanten Stromtrasse möglichst geringe Auswirkungen auf Bevölkerung und Natur haben muss“, betont Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.


Grundsteinlegung Konverter in Meerbusch-Osterath mit Ministerin Mona Neubaur, Bürgermeister Christian Bommers, Projektleiter Andreas Korwin, Amprion-Geschäftsführer Dr. Hendrik Neumann, Leiter Stationsprojekte Thorsten Mikschaitis, Projektsprecherin Joëlle Bouillon.
Quelle: Amprion GmbH

Die Station in Osterath verbindet die wichtigen Gleichstromvorhaben „A-Nord“ in der Nordsee und „Ultranet“ in Baden-Württemberg und schließt beide an das Umspannwerk Osterath an. Bei den beiden HGÜ-Leitungen geht es um bis zu 2,4 Gigawatt (GW) und damit eine Anschlussleistung von etwa 2,4 Millionen Einwohnern.

Für die Errichtung und den Betrieb des Konverters hat der Gesetzgeber zwei unterschiedliche Genehmigungsverfahren vorgesehen. Zum einen kann der Konverter nach Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz auf Antrag des Vorhabenträgers als für den Betrieb von Stromleitungen notwendige Anlage im Planfeststellungsverfahren genehmigt werden. Zum anderen kann der Vorhabenträger auch einen vom Planfeststellungsverfahren unabhängigen Genehmigungsantrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragen.

Zuständig für die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG sind in Nordrhein-Westfalen die Unteren Immissionsschutzbehörden. Der Rhein-Kreis Neuss hat auf Antrag des Vorhabenträgers das Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Konverterstation nach dem BImSchG in Meerbusch-Osterath durchgeführt und Ende 2022 einen entsprechenden Genehmigungsbescheid erlassen.

Besondere Herausforderungen im sehr komplexen Genehmigungsverfahren waren die Umsetzung des Planungs- und Immissionsschutzrechts sowie die Betrachtung von zwei Gasfernleitungen, die am Rande des Konvertergeländes verlegt sind.
Zudem wurde mit Blick auf die Konverterstation eine detaillierte Schallimmissionsprognose betrachtet. Durch eine konservativ ermittelte Vorbelastung und einen vorsorglich vergebenen Tonzuschlag wurde der Worst-Cast-Fall angenommen. Unter dieser Annahme werden die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm eingehalten. Im Zuge der Antragstellung wurde vom Antragsteller durch ein aufwendiges Berechnungsmodell der Nachweis erbracht, dass die Grenzwerte nach der 26. BImSchV für die magnetische Flussdichte und für die elektrische Feldstärke sowohl für den Gleichstromanteil als auch für den Niederfrequenzanteil der Konverterstation eingehalten werden. Damit die Genehmigungsbehörde das Modell nachvollziehen konnte, wurde das Modell an drei Punkten der Konverterstation geprüft, ob die durch das Modell gelieferten Immissionswerte an der Eingrenzung der Anlage realistisch sind. Die Prüfung hat die Ergebnisse des Berechnungsmodells bestätigt.

Nach der Inbetriebnahme der Konverterstation kann es zu Streukorrosionen an der Stickstoff- und Sauerstoffleitung kommen. Im Rahmen eines konstruktiven Austausches mit der Antragstellerin unter Beteiligung von Spezialisten konnte für dieses Problem eine technische Lösung in der Form gefunden werden, dass eine Erdung der Leitungen am Konverterstandort Meerbusch nicht ausgeführt wird. Im Laufe des Genehmigungsverfahrens hat die Stadt Meerbusch das gemeindliche Einvernehmen aufgrund fehlender Privilegierung nach § 35 BauGB versagt. Die Genehmigungsbehörde hat im Genehmigungsverfahren nachgewiesen, dass Voraussetzungen für die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Stadt Meerbusch nicht vorlagen und das versagte Einvernehmen ersetzt.
Die von der Stadt und Anwohnern aufgeworfenen Punkte wurden so weit wie möglich im Genehmigungsverfahren berücksichtigt, was zu einer deutlichen Verbesserung der Akzeptanz durch die lokale Bevölkerung führte. So wurde keine Klage gegen die Genehmigung erhoben. Mit der Grundsteinlegung im Mai 2023 wurde die bis 2024 dauernde Bauphase eingeleitet. 

Die Einführung von Genehmigungsfiktionen nach Zeitablauf wäre einem solchen Verfahren in keiner Weise gerecht geworden und hätte voraussichtlich jahrelange Rechtsstreitigkeiten nach sich gezogen. Aus Sicht der Genehmigungsbehörde ist allerdings das gesetzlich eingeräumte Wahlrecht bezüglich des Verfahrens nicht sinnvoll. Aufgrund des umfangreichen Genehmigungsverfahrens erscheint es vielmehr zielführend, Konverterstationen im Planfeststellungsverfahren für die Stromleitungen mit zu genehmigen.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke
Quelle: Rhein-Kreis Neuss
Ines Willner