Kindertagesbetreuung in NRW: Landesregierung investiert in die Zukunft

16. November 2020: Von Dr. Joachim Stamp, Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen investieren Land und Kommunen massiv und nachhaltig in Familien, Kinder und Jugendliche – in unsere Zukunft. Das ist gerade in diesen schwierigen Zeiten der Pandemie ein sehr wichtiges Signal. Dass die Familien, die Kinder und Jugendlichen im Zentrum der Politik der NRW-Koalition stehen, macht eine Zahl besonders deutlich: Im Vergleich zu 2017 haben wir mit dem Landeshaushalt 2021 allein für diesen Bereich für einen beispiellosen Aufwuchs von insgesamt rund 1,7 Milliarden Euro gesorgt.

Die frühkindliche Bildung bleibt dabei der Dreh- und Angelpunkt, um möglichst allen Kindern von Beginn an beste Chancen für ein selbstbestimmtes Leben zu eröffnen. Bei uns in Nordrhein-Westfalen sollen Kinder von klein auf individuelle Förderung erhalten – unabhängig von der Herkunft ihrer Eltern. Gute und bedarfsgerechte frühkindliche Bildung und Kindertagesbetreuung ist die Grundlage für mehr Bildungschancen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Investitionen in diesen Bereich kommen den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort in den Kommunen in hohem Maße und ganz unmittelbar zugute. Deshalb ist es gut, dass wir – Land und Kommunen – hier unsere gemeinsamen Anstrengungen verstärken.

Mit dem neuen Kinderbildungsgesetz (KiBiz) setzen wir zudem das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Nordrhein-Westfalen um.

Durch das Inkrafttreten des neuen KiBiz zum Kindergartenjahr 2020/2021 leisten Land und Kommunen einen maßgeblichen Beitrag, die Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung zu verbessern. Die KiBiz-Reform stellt dabei natürlich die Situation der Kinder in den Mittelpunkt. Die verbesserte Finanzierung kommt aber selbstverständlich auch dem Personal und den Trägern zu Gute.

Das Herzstück unserer Reform ist die nun vollzogene Auskömmlichkeit der Grundfinanzierung. Und damit diese Auskömmlichkeit bestehen bleibt, werden die Kindpauschalen erstmals zum Kindergartenjahr 2021/2022 und auch in allen weiteren Jahren nach einem Index entsprechend der tatsächlichen Tariferhöhungen und Kostenentwicklungen angepasst. Die Träger erhalten dadurch deutlich mehr Planungssicherheit und sie können nicht nur mehr, sondern auch langfristig Personal beschäftigen. Für die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung wird dadurch die Arbeitssituation verbessert. Indem sich Land und Kommunen die Kosten der Herstellung der Auskömmlichkeit hälftig teilen, ist es uns zudem gemeinsam gelungen, insoweit die Träger und Eltern nicht zusätzlich zu belasten. Dies schlägt sich in reduzierten Finanzierungsanteilen für alle Träger nieder. Darüber hinaus wurden auch mit landesseitiger Unterstützung die Anteile der kommunalen Träger zusätzlich abgesenkt.

Neben der Grundfinanzierung wurden mit dem neuen KiBiz auch zusätzliche Zuschüsse neustrukturiert und mit dem Index zukunftsfest gemacht. So wurden beispielsweise die Mittel für plusKITAs zum Kindergartenjahr 2020/2021 mit den Mitteln für Sprachförderung zusammengeführt und auf 100 Mio. Euro erhöht. Dies erleichtert die Arbeit der Einrichtungen in Quartieren und Stadtteilen mit besonders vielfältigen Herausforderungen. In NRW werden bereits flächendeckend in über 2.800 Familienzentren an rund 3.900 Standorten diese Unterstützungsleistungen für Familien angeboten. Sie tragen flächendeckend wesentlich zu einer erfolgreichen Prävention bei und sind eines der effektivsten Instrumente, um Kindern bestmögliche Startchancen zu eröffnen und gleichzeitig die Erziehungs- und Bildungskompetenz der Eltern zu stärken. Weil Familienzentren bei der frühen Förderung junger Familien diese Schlüsselstellung einnehmen, erhalten sie seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 durch das neue KiBiz eine deutlich erhöhte Förderung i. H. v. jährlich 20.000 Euro. Und: Wir werden für den weiteren Ausbau der Familienzentren im Kindergartenjahr 2021/2022 erneut Mittel für 150 zusätzliche Familienzentren zur Verfügung stellen.

Mit dem neuen KiBiz wird außerdem für jede Einrichtung ein Mindestumfang an Leitungsstunden sichergestellt, der von der Größe der Einrichtung abhängt. Damit unterstreichen wir die maßgebliche Rolle der Einrichtungsleitungen bei der Führung des Personals, der Teamentwicklung und der Zusammenarbeit mit Trägern und Eltern, bei der Umsetzung pädagogischer Konzeptionen und der Anpassung an veränderte Herausforderungen. Des Weiteren haben wir auch die Ausbildung in der Kindertagesbetreuung attraktiver gestaltet. Einrichtungen, die Mitarbeitende in praxisintegrierter Ausbildung oder Berufspraktikantinnen und -praktikanten beschäftigen, erhalten seit dem laufenden Kindergartenjahr zusätzliche Zuschüsse und können damit die angemessene Vergütung der Auszubildenden und Ressourcen für eine qualifizierte Praxisanleitung ermöglichen. Und durch den neuen Landeszuschuss zur Förderung der Fachberatung wird die Fachberatung flächendeckend gestärkt.

Rund 30 % der betreuten U3-Kinder werden in der Kindertagespflege betreut. Die Ausgestaltung der Kindertagespflege liegt in der Zuständigkeit des Jugendamtes, das im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in eigener Zuständigkeit und gesamtverantwortlich entscheidet und ein angemessenes Angebot der Kindertagespflege vorhält. Zur Unterstützung der Jugendämter im Bereich der Kindertagespflege wird der Landeszuschuss an die Jugendämter deutlich erhöht und künftig jährlich anhand des Index angepasst. Die flächendeckende Weiterentwicklung und Professionalisierung der Kindertagespflege soll so durch das neue KiBiz weiter gefördert werden. Außerdem wird die kompetenzorientierte Qualifizierung in der Kindertagespflege mit einem Umfang von 300 Unterrichtseinheiten abgesichert. Diese relativ neue Ausrichtung der Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson (mit insgesamt 300 Unterrichtseinheiten plus Praktikum) ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Qualität in der Kindertagespflege. Das Land gewährt den Jugendämtern für diese Qualifikation 2.000 Euro je neuer Kindertagespflegeperson, die sich nach dem QHB qualifizieren lässt.

Mit dem Ziel möglichst hoher Bedarfsgerechtigkeit wird die Formen- und Angebotsvielfalt in der Kindertagespflege unterstützt: Es wird verstärkt Platzsharing in der Kindertagespflege ermöglicht, damit die kompetenzorientiert qualifizierten Kindertagespflegepersonen einen größeren Beitrag zur Flexibilisierung der Betreuungsangebote leisten können. Wo dies gewünscht ist, kann Kindertagespflege zudem auch mit angestellten Kindertagespflegepersonen angeboten werden. Darüber hinaus werden die Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch mehr Bedarfsgerechtigkeit und Flexibilisierung der Betreuungs- und Öffnungszeiten weiter unterstützt. Künftig ist mehr Flexibilität in der Kindertagesbetreuung möglich – etwa durch verlängerte Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen oder Zusatzangebote in der Kindertagespflege. Andere notwendige Betreuungsmöglichkeiten zu besonderen Zeiten, das heißt in frühen Morgenstunden, am Abend und an Wochenend- und Feiertagen werden unterstützt. Damit können zum Beispiel Betreuungsbedarfe von Alleinerziehenden, die zu atypischen Zeiten z. B. in Pflegeberufen tätig sind, künftig besser unterstützt werden.

Für dieses deutliche Mehr an Flexibilität in der Kindertagesbetreuung werden stufenweise beginnend ab dem Kindergartenjahr 2020/21 50 Millionen Euro aufwachsend bis schließlich 100 Millionen Euro im Kindergartenjahr 2022/23 zusätzlich bereitgestellt. Die Kommunen beteiligen sich dabei mit 20 Prozent. Die Jugendämter können die zusätzlichen Finanzmittel nach den konkreten Bedarfen vor Ort einsetzen und entsprechend steuern. Dieser Baustein des Gesetzes zur zeitlichen Erweiterung und Flexibilisierung des Betreuungsangebotes vor Ort ist einer der Punkte, die die Zukunftsfähigkeit des neuen KiBiz ausmachen. Außerdem werden die Familien mit Kleinkindern in Nordrhein-Westfalen seit dem Kindergartenjahr 2020/2021 durch ein weiteres elternbeitragsfreies Jahr zielgenau und spürbar entlastet. Der Einnahmeausfall wird den Kommunen vollumfänglich ausgeglichen.

Eng verbunden ist mit dem neuen KiBiz auch der quantitative Ausbau des frühkindlichen Betreuungsangebotes. Für die Kommunen ist die Schaffung neuer Betreuungsplätze eine der zentralen Herausforderung vor Ort, damit gute frühkindliche Bildung auch tatsächlich allen Familien zur Verfügung stehen kann. Die Landesregierung gibt Trägern und Kommunen daher eine Platzausbaugarantie: Jeder notwendige zusätzliche Betreuungsplatz für einen bedarfsgerechten Ausbau vor Ort wird bewilligt und investiv gefördert.

Den Kommunen, vertreten von den kommunalen Spitzenverbänden, will ich für die intensiven Verhandlungen und die durchgängig fairen Kompromisse, die gefunden werden konnten, danken. Sowohl Land als auch Kommunen leisten ihren Anteil am Pakt für Kinder und Familien. Von diesem politischen Kraftakt werden alle Kinder und Familien in den Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens erheblich profitieren.


Dr. Joachim Stamp
Quelle: MKFFI