Konstruktive Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörde, Freier Wohlfahrt und Kommunalem Integrationszentrum

13. Februar 2023: Von Sandra Schulz-Kügler, Leiterin des Kommunalen Integrationszentrums des Kreises Borken

Das zentrale Ziel des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) ist es, Teilhabechancen von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zu verbessern. Damit dieses möglich wird, ist eine konstruktive und dialogbasierte Zusammenarbeit vieler Integrationsakteure notwendig.  In diesem Sinne wurde das Auftaktkonzept des KIM im Kreis Borken in enger Abstimmung zwischen der Ausländerbehörde, dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) und den kreisangehörigen Kommunen und den Trägern der Freien Wohlfahrt entwickelt. Die Umsetzung des Konzepts erfolgt seit mehr als einem Jahr und zeigt anhand erster Erfolge eine solide Tragfähigkeit.


Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster (1. Reihe re.) begrüßte zum KIM-Auftakt im Kreis Borken Vertreterinnen und Vertreter der Ausländerbehörde des Kreises Borken, des Kommunalen Integrationszentrums des Kreises Borken und der Freien Wohlfahrt.
Quelle: Kreis Borken

Durch die flächendeckende Einführung des Kommunalen Integrationsmanagements in Nordrhein-Westfalen sollen die Kommunen gestärkt, die Zusammenarbeit gefördert und damit Bruchstellen zwischen den relevanten Institutionen und Angeboten im Integrationsbereich vermieden werden. Das Ziel des KIM im Kreis Borken ist, anhand individueller Integrationsprozesse zu einem abgestimmten Verwaltungshandeln aus einer Hand zu kommen und zugewanderten Menschen eine verlässliche kommunale Struktur für ihre Integrationsbedarfe zu bieten. Mit dem Ziel, die Integration Neuzugewanderter zu beschleunigen, fokussiert KIM im Kreis Borken darüber hinaus eine enge rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der Ämter im Sinne einer integrierten Steuerung und Standardisierung der komplexen Integrationsprozesse innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung. In diesem Kontext sollen auch die Zusammenarbeit zwischen den Ausländerbehörden und den Kommunalen Integrationszentren ausgebaut sowie Konzepte zur Einbindung des kreisangehörigen Raums entwickelt werden.

Doppelstrukturen vermeiden und fachliche Expertisen gewinnbringend nutzen
Vor Antragstellung im Jahr 2021 stand die Frage im Raum, ob ein Kommunales Integrationsmanagement in einem Flächenkreis sinnvoll ist, da die Freie Wohlfahrt im Kreis Borken bereits langjährige Erfahrung in der Beratung und Begleitung (neu) zugewanderter Menschen mitbringt. Von Beginn an war die Absicht gegeben, keine Doppelstruktur aufzubauen und stattdessen zu prüfen, welcher Bedarf für ein Kommunales Integrationsmanagement besteht.

Die Analyse ergab, dass es ein umfassendes Beratungsangebot für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Kreis Borken zur Verfügung steht. Als Beispiele sind hier die Integrationsagenturen, Jugendmigrationsdienste (JMD) und Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) zu nennen. Ein weiteres offenes Beratungsangebot erschien somit nicht notwendig. Dennoch waren Fälle bekannt, bei denen der Integrationsprozess immer wieder stockte und keine Bleibeperspektive entwickelt werden konnte.

Die gemeinsame intensive Betrachtung und Analyse dieser Fälle, die durch die KI-Leitung und der Integrationslotsin in der Ausländerbehörde des Kreises Borken durchgeführt wurden, brachten die Erkenntnis, dass es eine Vielzahl von Fällen gibt, die so komplex sind, dass die Abstimmung und Unterstützung von verschiedenen Behörden und Institutionen notwendig sind, damit ein nachhaltiger Integrationsprozess möglich wird. Als Ergebnis der Fallrekonstruktion wurde ein Auftaktkonzept für KIM entwickelt und nach Bewilligung mit der Implementierung begonnen.


Umsetzung KIM im Kreis Borken.
Quelle: Kreis Borken

Konkrete KIM-Umsetzung im Kreis Borken – Vom Fallvorschlag bis zur Aufnahme ins Case Management
Werden Ratsuchende innerhalb der Verwaltungsstrukturen oder in externen Beratungseinrichtungen unterstützt und es stellt sich die Notwendigkeit eines speziellen rechtskreisübergreifenden Case Managements heraus, können die Akteure den Fall der koordinierenden Stelle (KIM Baustein I) vorschlagen. Diese Fälle werden dann in regelmäßig terminierten Fallkonferenzen mit der Integrationslotsin in der Ausländerbehörde (KIM Baustein III) besprochen. Dabei wird geklärt, ob eine Aufnahme ins Case Management (KIM Baustein II) möglich ist. Handelt es sich nicht um einen komplexen Fall, der einen KIM-Prozess erfordert, erfolgt in der Regel die Verweisberatung an die bestehenden Beratungsstrukturen innerhalb der Kommunen. Wird aufgrund der Komplexität und des langfristigen Unterstützungsbedarfs eine Begleitung durch KIM als notwendig erachtet, wird seitens der koordinierenden Stelle ins Case Management überwiesen.


Zugangswege ins KIM-Case Management im Kreis Borken.
Quelle: Kreis Borken

Die Umsetzung des Case Managements im Kreis Borken
Nachdem ein Fall zugewiesen wurde, erfolgt die Identifizierung und Bewertung individueller Integrationsbedürfnisse, die die Grundlage für die Entwicklung und Umsetzung der Integrationspläne bilden. Die Case Managerin definiert die notwendigen Schritte zum Erreichen der Integrationsziele, überwacht sowie evaluiert den Fortschritt bei der Umsetzung des Integrationsplans und stellt somit das Erreichen der Integrationsziele sicher. Im Kreis Borken zeigte sich im ersten Jahr der Umsetzung deutlich, dass das von der Freien Wohlfahrt umgesetzte Case Management eine Schlüsselfunktion bei der Beschleunigung und des Integrationsprozesses hat.

Strategische Steuerung – Den Integrationsprozess im Blick behalten und (nach)steuern
Einmal im Quartal finden Fallkonferenzen statt, um die individuellen Fälle in KIM im Blick zu behalten. Hierzu lädt die koordinierende Stelle die jeweilige Case Managerin der freien Wohlfahrt und die Integrationslotsin aus der Ausländerbehörde ein. Zu jedem aktiven Fall gibt es dann eine individuelle Fallbesprechung. Bei Problemen wird gemeinsam beraten, welche verwaltungsinternen und -externen Akteure an einen Tisch gebracht werden müssen, um den Integrationsprozess weiter voranzubringen.

Erste Erfolge des Kommunalen Integrationsmanagements im Kreis Borken
Für die KIM-Lenkungsgruppe im Kreis Borken hat das Case Management eine Auswertung der bisherigen Implementierung des Kommunalen Integrationsmanagements und insbesondere der Begleitung der zugewanderten Menschen vorgenommen. Es zeigte sich, dass die intensive Begleitung durch das Case Management beim Erreichen der individuellen Integrationsziele erfolgreich ist. Erste Fälle konnten positiv abgeschlossen werden, da die vereinbarten Ziele, wie zum Beispiel die Identität zu klären, die Bleibeperspektive zu verfestigen oder Sprachkenntnisse zu erweitern, erreicht wurden. Andere Fälle konnten (Teil-)Ziele ihres individuellen Integrationsprozesses erreichen. Deutlich wird, dass zum Gelingen des Kommunalen Integrationsmanagements die enge Verzahnung und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den drei KIM-Bausteinen mit den Akteuren Ausländerbehörde des Kreises Borken, kommunal verortetes Case Management, Freien Wohlfahrt und koordinierende Stelle im Kommunalen Integrationszentrum unabdingbar sind. In diesem Sinne wird der weitere KIM-Prozess in enger Kooperation zwischen den Bausteinen unter Einbeziehung weiterer Akteure fortgesetzt.


Sandra Schulz-Kügler
Quelle: Kreis Borken