Landeskoordinierung Digitalisierung des ÖGD unterstützt Gesundheitsämter in NRW
Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen begleitet den ÖGD-Digitalisierungspakt in NRW. Die Arbeitsgruppe „Landeskoordinierung Digitalisierung des ÖGD“ unterstützt und berät die Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales darin, das bundesweite Förderprogramm des Bundesministeriums für Gesundheit zur Förderung der Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erfolgreich zu nutzen. Aktuell werden in NRW 75 Modellprojekte der Gesundheitsämter mit insgesamt rund 71,5 Mio. Euro gefördert. Die eingesetzten Finanzmittel sind Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) und werden durch europäische Mittel refinanziert (NextGenerationEU). Bereits jetzt zeigen sich messbare Verbesserungen des Digitalisierungsgrades in den Gesundheitsämtern.
Die Basis für die Förderung bildet ein Reifegradmodell mit dessen Hilfe die Gesundheitsämter ihren Stand der Digitalisierung eigenverantwortlich zum 31.12. eines Jahres erfassen. Die Gesundheitsämter setzen die beantragten Maßnahmen in den Modellprojekten mit dem Ziel der Verbesserung ihres Digitalisierungsgrades selbstständig um. Unter die Maßnahmen fallen bspw. eine verbesserte IT-Ausstattung am Arbeitsplatz, die Integration von Bürgerportalen und Chatbots auf der Homepage des jeweiligen Amtes oder die Durchführung von Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu digitalen Themen.

Handlungsfeldern (Dimensionen), in denen die Modellprojekte eine Verbesserung adressieren (Unterteilung nach Förderaufrufen).
Quelle: LZG.NRW
Im Rahmen des ersten und zweiten Förderaufrufs werden von den Gesundheitsämtern überwiegend Modellprojekte umgesetzt, die eine Verbesserung des Digitalisierungsgrades in den Handlungsfeldern Prozessdigitalisierung, Digitalisierungsstrategie und Mitarbeitende realisieren sollen.
Bei den Modellprojekten, die über den dritten Aufruf gefördert werden, liegt ein Fokus auf dem Handlungsfeld Bürger*innenzentrierung (48,3 %). Während das Handlungsfeld IT-Sicherheit im zweiten Förderaufruf von keinem Gesundheitsamt primär im Rahmen der Digitalisierung als Zieldimension angestrebt wurde, wird diese im dritten Förderaufruf in acht Modellprojekten (27,6 %) explizit adressiert.
Auswirkungen der Fördermaßnahmen auf die Digitalisierung der Gesundheitsämter in NRW

Stand des Digitalisierungsgrades der Gesundheitsämter.
Quelle: LZG.NRW
Die Entwicklungsstufen (Reifegradstufen) spiegeln den Grad der Digitalisierung in den jeweiligen Handlungsfeldern wider. Hier sind die Stufen 0 bis 4 festgelegt worden, wobei Stufe 0 den geringsten Digitalisierungsgrad und Stufe 4 den höchsten Digitalisierungsgrad beschreibt, den ein Gesundheitsamt im jeweiligen Handlungsfeld erreichen kann. Es ist auch möglich, dass der Stand der Digitalisierung in Gesundheitsämtern so niedrig ist, dass sie Stufe 0 nicht erreichen (ausgewiesen durch Stufe „-“). Die Steigerung des Digitalisierungsgrades in den einzelnen Handlungsfeldern erfolgt von Stufe zu Stufe, indem auf den unteren Stufen (0 und 1) zunächst Grundlagen geschaffen werden, die in den höheren Stufen (2 bis 4) ausgebaut, ergänzt bzw. evaluiert und verbessert werden.
Zum 31.12.2021 und damit vor Beginn der Förderung, wurde in den drei Handlungsfeldern Digitalisierungsstrategie, Prozessdigitalisierung und IT-Sicherheit im Median gemäß Selbsteinschätzung keine Entwicklungsstufe erreicht. Dies zeigt, dass in diesen Handlungsfeldern zunächst Grundlagenarbeit wie die Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie, die Entwicklung eines einheitlichen Dokumentationskonzeptes für Prozesse oder die Festlegung eines IT-Sicherheitsbeauftragten erfolgen musste. Im Laufe der Förderung wurde diese Grundlagenarbeit geleistet, sodass bei der zweiten und dritten Messung des Digitalisierungsstands dies nur noch im Handlungsfeld Prozessdigitalisierung der Fall war. Bei der ersten Erhebung erreichten die Gesundheitsämter im Median in fünf Handlungsfeldern Stufe 0 und hatten damit bereits die ersten Grundlagen für einen Ausbau der Digitalisierung in diesen Handlungsfeldern gelegt, indem sie bspw. bereits Schulungen zu Office-Anwendungen oder eingesetzter Software anbieten, angemessen ausgestatte Arbeitsplätze vorhalten, eine eigene Homepage betreiben, mit anderen Gesundheitsämtern zusammenarbeiten oder erste Schnittstellen zwischen eingesetzter Software eingeführt haben.
Zum 31.12.2023 haben die Gesundheitsämter in den drei Handlungsfeldern Mitarbeitende, IT-Sicherheit sowie Software, Daten und Interoperabilität im Median Stufe 0, in den drei Handlungsfeldern Digitalisierungsstrategie, Bürger- und Bürgerinnenzentrierung und Zusammenarbeit bereits Stufe 1 und im Handlungsfeld IT-Bereitstellung Stufe 2 realisiert. Zusätzlich wird in der Tabelle der Prozentsatz aufgeführt, der den Anteil der Gesundheitsämter repräsentiert, die mindestens Stufe 0 erreicht haben. Dieser ist in allen Handlungsfeldern mit jeder Erhebungswelle angestiegen. In vier Handlungsfeldern haben im Jahr 2023 bereits einzelne Gesundheitsämter die höchste Stufe 4 erreicht.
Insgesamt zeigen sich bei einem Großteil der Gesundheitsämter im Zeitverlauf deutliche Steigerungen in den einzelnen Handlungsfeldern. Im Handlungsfeld Digitalisierungsstrategie ist die Verbesserung besonders deutlich: Der Anteil der Gesundheitsämter, die hier keine Stufe erreichten, sank von 69,2 % (2021) auf 20,8 % (2023). Auch die Entwicklung im Handlungsfeld Mitarbeitende zeigt deutliche Verbesserungen. In der letzten Erhebungswelle sank der Anteil der Gesundheitsämter, die in diesem Handlungsfeld keine Stufe erreicht haben, von 33,3 % (2021) auf 1,9 %, was auf erste erfolgreiche Integrationsmaßnahmen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Digitalisierungsprozess hinweist (bspw. durch regelmäßige Schulungen zur IT-Sicherheit oder die Einbeziehung in die Prozessanalyse).
Auch in den Handlungsfeldern IT-Bereitstellung und IT-Sicherheit sind Fortschritte zu verzeichnen. Es gelang mehreren Gesundheitsämtern, IT-Ausstattungskonzepte umzusetzen oder IT-Sicherheitskonzepte zu entwickeln und zu evaluieren. Ein besonders herausforderndes Handlungsfeld scheint die Prozessdigitalisierung zu sein. In dieser Dimension haben in allen Erhebungswellen die meisten Gesundheitsämter noch keine Stufe erreicht. Dieses Ergebnis deckt sich mit den bundesweiten Erkenntnissen.
Den vorgegebenen Zielen des DARP entsprechend sollten sich 35 % der geförderten Gesundheitsämter bis Ende des vierten Quartals 2023 in mindestens zwei Dimensionen um mindestens zwei Stufen verbessert haben. Die Analyse zeigt, dass dies in Nordrhein-Westfalen 45,7 % der Gesundheitsämter gelungen ist. Demnach wurde dieses Ziel übertroffen.
Die Erhebung wird in den kommenden Jahren 2024, 2025 und 2026 wiederholt, um die Entwicklung und Ergebnismessung fortzuführen.
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| Dr. Jelena Bleja Quelle LZG.NRW |
Verena Migge |


