Runder Tisch „Häusliche Gewalt Kreis Steinfurt“ erarbeitet Fallmanagement in Hochrisikofällen

16. Juli 2025: Von Sabrina Veer, Gleichstellungsbeauftragte, Kreis Steinfurt

Der „Runde Tisch Häusliche Gewalt Kreis Steinfurt“ hat 2023 im Rahmen seiner Feierlichkeiten zum 20-jährigen Bestehen auch eine öffentliche Vortragsveranstaltung über das „Osnabrücker Modell“ organisiert. Es handelt sich dabei um ein fest institutionalisiertes Fallmanagement für Hochrisikofälle von häuslicher Gewalt. Ziel ist die Prävention von Gewaltexzessen und Tötungsdelikten, auch Femiziden, indem ein Netzwerk von Institutionen gemeinsam Hochrisikofälle bearbeitet, Handlungsmöglichkeiten austauscht und Sicherheitsmaßnahmen beschließt. Die Resonanz im Fachpublikum und der Mehrwert des Osnabrücker Modells bestärkten den Runden Tisch darin, auch für den Kreis Steinfurt ein Fallmanagement für Hochrisikofälle voranzutreiben.

Häusliche Gewalt trifft überwiegend Frauen. Alle drei Minuten erlebt eine Frau oder ein Mädchen sie statistisch in Deutschland (Quelle: Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“). Wenn die konkrete Gefahr eines Tötungsdelikts besteht, liegt ein sogenannter Hochrisikofall vor. Um hier bestmöglich agieren zu können, machte sich der „Runde Tisch Häusliche Gewalt Kreis Steinfurt“ Anfang 2024 auf den Weg, ein gemeinsames Fallmanagement aller beteiligten Institutionen aufzubauen. Damit sollen Personen und Situationen, von denen die Gefahr einer gewalttätigen Eskalation ausgeht, erkannt werden und die Lage gemeinsam, professionsübergreifend und strukturiert in einer Fallkonferenz bewertet und gemanagt werden.
In einem ersten Schritt bildete die Lenkungsgruppe des Runden Tisches Anfang 2024 zu diesem Zweck neben den drei bereits vorhandenen Arbeitsgruppen eine zeitlich befristete Unterarbeitsgruppe. Zu Beginn stammten die Teilnehmenden von der Frauenberatungsstelle in Rheine (zuständig für den gesamten Kreis Steinfurt), dem Frauenhaus in Rheine, dem Opferschutz der Kreispolizeibehörde Steinfurt, dem Weißen Ring, dem Kinderschutzbund (Ortsgruppe Rheine), dem Jugendamt des Kreises Steinfurt, unterstützt von den Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Neuenkirchen und des Kreises Steinfurt.
Das Osnabrücker Modell und seine Gefährdungsanalyse waren aufgrund des anderen Bundeslandes und nicht komplett identischer Hilfeinfrastruktur nicht per se als Blaupause für den Kreis Steinfurt geeignet. Daher arbeitete sich ein Teil der Gruppe auch in andere Analysetools ein. Die Teilnehmenden von der Kreispolizeibehörde bekamen zudem über einen Kopferlass des nordrhein-westfälischen Innenministeriums weitere Hinweise, wie das Fallmanagement auch in NRW etabliert werden soll. Es war ein glücklicher zeitlicher Zufall, dass der Kopferlass zu diesem Zeitpunkt verschickt wurde, denn so konnte die Planungsgruppe sicherstellen, dass die eigenen Ideen konform mit den Planungen des Innenministeriums verliefen.
In fünf Besprechungen zwischen März 2024 und April 2025, anhand zahlreicher Telefonate und Mails mit den Verantwortlichen im Kreis Steinfurt und auch mit den Kollegen und Kolleginnen aus Osnabrück organisierte die Gruppe Schritt für Schritt das Fallmanagement für den Kreis Steinfurt. Dabei schauten die Teilnehmenden auch stetig, ob noch weitere Akteure fehlten. Nach und nach luden sie die auch in 2023 gegründete Frauenberatungsstelle Gewaltschutz (zuständig für Ibbenbüren), die Netzwerkkoordinatoren Kinderschutz der Stadtjugendämter (das Kreisjugendamt ist für 20 der 24 Kommunen im Kreis Steinfurt zuständig), Mitarbeitende der Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt (zuständig für 23 der 24 Kommunen; die Ausländerbehörde der Stadt Rheine soll auch kurzfristig integriert werden) und auch Vertretende der Täterarbeit aus dem Kreisgebiet zu den Planungssitzungen ein. Es entstanden ein Fragebogen, anhand dessen alle Teilnehmenden strukturiert die Gefährdungslage analysieren können sowie ein für alle Beteiligten verbindliches Ablaufschema:

Hochrisiko-Fallmanagement – Ablaufschema
Quelle: Kreis Steinfurt

So können in Zukunft in allen beteiligten Institutionen Hochrisikofälle identifiziert werden. Die geplanten, quartalsweisen Fallkonferenzen finden beim Opferschutz der Kreispolizeibehörde statt. Spontankonferenzen organisiert die Stelle, die sie einberuft, sprich den Hochrisikofall identifiziert hat. Die Mitarbeitenden des Opferschutzes sowie der Frauenberatungsstelle Rheine moderieren.
Es gibt aktuell fünf Institutionen, die sowohl an geplanten als auch spontanen Konferenzen grundsätzlich teilnehmen: der Opferschutz der Kreispolizeibehörde, die Frauenberatungsstelle und das Frauenhaus in Rheine (perspektivisch wird auch das zweite Frauenhaus im Kreis Steinfurt, das sich derzeit in Planung befindet, dazukommen), der Weiße Ring sowie die Täterarbeit. Die weiteren Einrichtungen wie die Jugendämter, der Kinderschutzbund, der Sozialpsychiatrische Dienst des Kreises Steinfurt, Kitas oder Schulen sind fallabhängig an den Konferenzen beteiligt. 


Beteiligte Einrichtungen
Quelle: Kreis Steinfurt

Eine Besonderheit ist es, im Fallmanagement mit anonymen Fällen umzugehen. Dann gilt das Schema nur eingeschränkt: In dieser Konstellation nimmt die Polizei aufgrund ihres Strafverfolgungszwangs nicht teil und auch das örtlich zuständige Jugendamt beteiligt sich aufgrund seiner Wächterrolle nicht an der Fallkonferenz. Um die Fachlichkeit dennoch zu gewährleisten, tritt ein anderes Jugendamt an seine Stelle. 

In der Zukunft wird interessant zu beobachten sein, wo die meisten Falle gescreent werden und welche Einrichtung den frühesten Kontakt mit Hochrisikofällen hat. Markant ist, dass ein Fall nicht selten zeitgleich in mehreren Einrichtungen registriert wird, wie beispielsweise durch die Mutter der Familie in der Frauenberatungsstelle und durch das Kind oder die Kinder beim Kinderschutzbund. Auch Mitarbeitende der Jugendämter und alle Personen, die beruflich nah an den Menschen arbeiten (wie beispielsweise auch Hebammen), können in Zukunft anhand des erarbeiteten Fragebogens Hochrisikofälle identifizieren.

Die Unterarbeitsgruppe hingegen trifft sich erst in etwa einem Jahr wieder. Dann wird es um Erfahrungsberichte gehen und darum, ob auf ihnen aufbauend noch weitere Absprachen und Vereinbarungen entwickelt werden sollten.

Sabrina Veer
Quelle: Kreis Steinfurt