Vorsorge gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP)

02. März 2018: Von Christina Schulze Föcking MdL, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver-braucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Zum Glück ist die Afrikanische Schweinepest in Deutschland bisher noch nicht ausgebrochen. Wir müssen alles tun, damit dies auch so bleibt und gut vorbereitet sein, falls doch der erste Fall gemeldet wird.
Derzeit befinden sich Ausbruchsgebiete in Osteuropa. Sollte die Afrikanische Schweinepest auch in Deutschland ausbrechen, ist mit Exportverboten und Milliarden Schäden in der Land- und Fleischwirtschaft sowie dem angeschlossenen Gewerbe zu rechnen.

Ein paar grundlegende Anmerkungen zur Tierseuchenprävention: Die Bekämpfung von Tierseuchen war und ist in NRW immer eine Kernkompetenz der veterinären Dienststellen der Kreise. Die Landesbehörden – einschließlich meines Ministeriums – können sich darauf verlassen, dass die Kreise sich diesen Aufgaben mit der gebotenen Energie stellen. Das liegt zuallererst an den agierenden Amtstierärztinnen und Amtstierärzten, aber auch daran, dass auf der Ebene der Verantwortungsträger in den Kreisen die Bedeutung der Tiergesundheit für die landwirtschaftlichen Betriebe stets im Bewusstsein war und ist. Wir sind über die hierarchischen Ebenen hinweg zweifellos dann am stärksten, wenn wir alle an einem Strang ziehen, und das möglichst auch in die gleiche Richtung.
Und das ist angesichts der aktuellen Bedrohungslage durch die ASP auch dringend erforderlich.
Etliche Kreise in NRW haben in der Vergangenheit schon leidvolle Erfahrungen mit der anderen Variante der Schweinepest, nämlich der sog. „Klassischen“ oder „Europäischen“ Schweinepest (KSP) gemacht. Die ASP allerdings würde uns vor teils neue Herausforderungen stellen. Allein die Tatsache, dass es keine Möglichkeit der Impfung gibt, unterscheidet sie maßgeblich von der KSP.
Das Einschleppungsrisiko Nr. 1 für die ASP nach Deutschland - und somit nach NRW - ist der Mensch! Gefährlich ist hier vor allem der achtlose Umgang mit Essensresten. So können möglicherweise virusbehaftete Lebensmittel, die etwa auf Raststätten unachtsam entsorgt werden, von Wildschweinen aufgenommen werden.
Deshalb unterstützen wir die Aufklärungskampagnen des Bundes auf Autobahnen, indem wir in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Güterverkehr mehrsprachige Handzettel an LKW-Fahrer verteilen. In Rücksprache mit dem Verkehrsministerium und Straßen.NRW wird zudem ein Fokus auf die häufigere Entleerung der Müllbehältnisse an den Fernstraßen sowie die Instandsetzung beziehungsweise Erneuerung der Wildschutzzäune gelegt.
Wir unterstützen darüber hinaus Aufklärungskampagnen im Jagdtourismus, weil wir auch hier den Menschen als möglichen Vektor im Auge behalten müssen, wenn beispielsweise nach Jagdreisen in kritische Gebiete mit der gleichen Kleidung Ställe betreten werden.
Eine weitere wichtige Präventionsmaßnahme ist die Verringerung des Wildschweinebestandes. Um eine Ausbreitung im Ausbruchsfall zu erschweren, wurden die Jagdzeiten zur ASP-Prophylaxe schrittweise ausgeweitet. Um gleichzeitig eine effektive und effiziente Jagd sicherzustellen und auch den Anforderungen des Tierschutzes Rechnung zu tragen, hat die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung ein Bejagungskonzept erstellt.
Eine intensive Bejagung setzt voraus, dass das Wildbret auch vermarktet werden kann. Hierzu stehen wir im Kontakt mit der Fleischwirtschaft, dem Handel und dem Gastronomiegewerbe, um den Wildbretmarkt zu stabilisieren und den Absatz zu fördern. Zusätzlich erfolgt eine Unterstützung der Jägerschaft durch eine Kostenübernahme für die Untersuchung von Frischlingen auf Trichinen, um so positive Jagdanreize setzen zu können.
Wildschweine, die mit dem ASP-Virus befallen sind, versterben in ihren Lebensräumen. Von dem Kadaver, den Ausscheidungen, Haaren kann der ASP-Virus dann wieder durch Menschen, freilebende Tiere (z.B. Verwerter wie Ratten, Füchse, Marderartige) oder auch Haustiere in landwirtschaftliche Betriebe eingetragen werden. Gegen dieses Infektionsrisiko helfen die konsequente Beachtung der allgemein bekannten Hygienemaßnahmen im Stallbereich und eine Absicherung der Ställe gegen den Zutritt von Haus- und Wildtieren.
Viehhandel und Schlachtunternehmen haben ebenfalls das Augenmerk auf die sorgfältige Reinigung und Desinfektion der Anlagen und der Viehfahrzeuge zu richten. Die Veterinärbehörden müssen dies ebenfalls stärker in den Blick nehmen.
Aber auch an anderer Stelle kann die Landwirtschaft ihren Beitrag leisten. Im Falle eines Ausbruchs würden zum Bespiel Jagdschneisen in Greeningflächen die Bejagung erleichtern.
Von besonderer Bedeutung ist die Früherkennung der Seuche. Deshalb unterstützt mein Haus die Tierseuchenkasse bei Anreizen für die Einsendung von Proben oder auch Tierkörpern zur Ausschlussdiagnostik von ASP.
Unter dem Vorsitz Nordrhein-Westfalens haben Bund und Länder im Januar 2018 im Rahmen einer Sonder-Agrarministerkonferenz ein bundesweit einheitliches Vorgehen zur Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest beschlossen. Durch gemeinsames Handeln wollen wir einen Eintrag des Virus durch geeignete Maßnahmen möglichst verhindern und im Ausbruchsfall ein abgestimmtes Krisenmanagement ergreifen.

Um entsprechende Maßnahmen in Deutschland anordnen und durchsetzen zu können, reichen die bestehenden Befugnisse der zuständigen Behörden nicht aus. Auch die derzeit im Bundesrat anhängige Novellierung der Schweinepest-Verordnung kann hierfür nicht die erforderliche Rechtsgrundlage darstellen.

Mittlerweile konnte der Bund von der Notwendigkeit weitergehender Regelungen überzeugt werden. Dies gelang auf der am 26. Februar 2018 in Berlin durchgeführten ASP-Präventionskonferenz – nicht zuletzt durch tatkräftige argumentative Unterstützung des Deutschen Landkreistages.

Erste Grundzüge eines solchen Gesetzeswerkes sollen auf einer im März 2018 terminierten Tagung auf der Ebene der für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Abteilungsleitungen des Bundes und der Länder besprochen werden.

An NRW als Initiator dieses Vorhabens richten sich natürlich besondere Erwartungen. Wir werden uns dieser Herausforderung stellen und ich bin mir der Unterstützung des Landkreistages NRW dabei gewiss, zumal von dort maßgeblicher Input für dieses Anliegen kam.

Wir haben in NRW mit der Tierseuchenvorsorgegesellschaft ein Erfolgsmodell zur Entlastung der Kreise und kreisfreien Städte geschaffen. Warum sollten wir nicht versuchen, etwas Ähnliches für die Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen zu schaffen?

Die Antwort auf die ASP muss aus Aufklärung, kurzfristigen Präventionsmaßnahmen, rechtlichen Anpassungen sowie der Entwicklung neuer reaktiver beziehungsweise präventiver Maßnahmen bestehen. Denn das Beste wäre, wenn wir von der ASP verschont blieben!


Christina Schulze Föcking MdL
Quelle: Fotografie Rauss