Abfrage zu Kindern und Jugendlichen mit besonders herausfordernden Verhaltensweisen

Die Unterbringung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonders herausfordernden Verhaltensweisen, die oft mit dem (unpräzisen) Schlagwort „Systemsprenger“ bezeichnet werden, steht im erheblichen Praxiszusammenhang. Ein landesweiter Überblick über die Anzahl betroffener Kinder und Jugendlicher liegt bisher nicht vor. Dies dürfte auch mit der Schwierigkeit verbunden sein, welche Personengruppe genau unter sogenannten „Systemsprengern“ verstanden wird. Eine einheitliche Definition des Begriffs scheint jedenfalls in der Praxis nicht verwendet zu werden. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen weisen oft ein besonders auffälliges Verhalten, eine Selbst- und/oder Fremdgefährdung sowie Delinquenz auf und wurden bereits in verschiedenen ambulanten Settings oder (teil-)stationären Einrichtungen betreut, in denen sie jedoch oft nicht dauerhaft verbleiben können. Dies liegt beispielsweise daran, dass die Betroffenen „nicht gruppenfähig“ sind, sodass im Ergebnis unter erheblichem Aufwand individuelle Lösungen gefunden werden müssen.

Angesichts der vorgenannten Schwierigkeiten der Definition des zu betrachtenden Personenkreises bedarf es einer schrittweisen Vorgehensweise. Es soll durch die Beantwortung der folgenden Fragen eine erste Sondierung zur Lage in den Kreisen durchgeführt werden; Aufbauend auf den Erkenntnissen könnte eine vertiefte Betrachtung nachgeschaltet werden. Um Fälle zu erfassen, die von herausragender Bedeutung für die Kreise als Jugendhilfeträger sind und aufgrund der vorbezeichneten Definitionsschwierigkeiten, soll diese Annäherung über die erforderlichen finanziellen Kosten pro Monat zur Versorgung der betroffenen Kinder und Jugendlichen versucht werden.

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A. Allgemeine Informationen
B. Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit besonders herausfordernden Verhaltensweisen:
Zur Bestimmung der anzugebenden Fälle ist darauf abzustellen, ob die monatliche Versorgung pro Betroffenem einen finanziellen Aufwand von 30.000 Euro übersteigt. Angabe bitte in absoluten Zahlen.
Sofern möglich wäre die Angabe eines durchschnittlichen Betrages pro Betroffenem und eine Höchstsumme hilfreich. Hier sind sämtliche Kosten einzubeziehen, z. B. auch für Sicherheitsdienste oder Fahrtkosten. Es geht darum, „Spitzenkosten“ nachvollziehbar zu machen. Bitte erläutern Sie Ihre Antwort, insbesondere welche Kostenformen darin enthalten sind.
Angabe bitte in absoluten Zahlen.
Z. B. Altersgrenzen für die forensische Begutachtung. Falls ja, erläutern Sie bitte Ihre Antwort unter Angabe der jeweiligen Vorschrift.
Hielten Sie es beispielsweise für sinnvoll, ab einer bestimmten Dimension eine Verlagerung der Zuständigkeit auf eine höhere Verwaltungsebene vorzunehmen? Hierbei handelt es sich um eine erste Ideen-Sammlung.
Z. B. dazu welche weiteren Institutionen und Rechtsträger außerhalb des Kreises mit den Betroffenen typischerweise befasst sind.
C. Versorgung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen


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