Konzept Abfrage GewalthilfeG

Mit dem im Februar 2025 in Kraft getretenen Gewalthilfegesetz (GewHG) wurden erstmals bundeseinheitliche Rechtsansprüche auf Schutz und Beratung für von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder geschaffen. Damit verbunden ist der Auftrag an die Länder, bis 2027 die Grundlagen für den Auf- und Ausbau eines bedarfsgerechten und flächendeckenden Hilfesystems zu schaffen.

Wie mit Rundschreiben LKT NRW Nr. 097/26 vom 11.02.2026 berichtet, hat das MKJFGFI davon abgesehen, die kommunalen Ebene unmittelbar zu befragen, so dass nun seitens der Geschäftsstelle eine eigene Abfrage initiiert wird.

Adressatenkreis: Die Abfrage richtet sich an alle Mitglieder des Landkreistages Nordrhein-Westfalen. Damit die Umfrage eine möglichst gute, umfassende Datenbasis ergibt, bitten wir darum, die Angaben innerhalb Ihres Kreises mit den betroffenen Stellen (z.B. Jobcenter, Kämmerei, Gleichstellungsbeauftragte) abzustimmen und nur eine Eingabe der konsolidierten Daten zu veranlassen. Zudem sollte auch eine Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen erfolgen, um ggf. geleistete städtische Zuschüsse abzubilden.

Ziel der Abfrage: Es sollen die von den Kreisen im Jahr 2024 verausgabten Mittel für Einrichtungen erfasst werden, die Schutz und Beratung für von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene erwachsene Frauen und deren Kinder bereitstellen, § 2 Abs. 4 Gewalthilfegesetz (GewHG). Laut Begründung zum Regierungsentwurf des GewHG zählen zu den Schutzeinrichtungen insbesondere „Frauenhäuser, Zufluchts- oder Schutzwohnungen, Übergangseinrichtungen, Clearingstellen.“. Maßgeblich ist das inhaltliche Angebot der Einrichtung. Einrichtungen, die sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche richten, sind nicht Gegenstand der Befragung, weil sie nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich des GewHG fallen. Dies gilt auch für allgemeine Beratungsstellen wie etwa Pro Familia, da deren Angebote nicht vorrangig oder ausschließlich auf die Unterstützung von Frauen ausgerichtet sind, die von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen sind.

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I. Grundlegende Angaben

Kontaktdaten für Rückfragen

II. Angaben zu Ausgaben Ihres Kreises für Einrichtungen des Frauenhilfesystems bei häuslicher/geschlechtsspezifischer Gewalt im Haushaltsjahr 2024 (Hinweis: Sollte es in 2025 zu besonderen Steigerungen der kommunalen Ausgaben gekommen sein, wird um einen Hinweis ggf. im Freitext der jew. Frage oder ansonsten unter III. gebeten)
Wenn ja, wird um Auflistung gebeten.




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