Einigung zwischen Bund und Ländern - Landkreistag NRW zur Integrationspauschale: Fairen Anteil für Kommunen sicherstellen

08. Juli 2016: Die Einigung vom 07.07.2016 zwischen Bund und Ländern zur Gewährung einer Integrationspauschale des Bundes an die Länder in Höhe von 7 Milliarden Euro in den Jahren 2016-2018 ist aus Sicht des Landkreistages NRW sehr zu begrüßen.

Die Einigung vom 07.07.2016 zwischen Bund und Ländern zur Gewährung einer Integrationspauschale des Bundes an die Länder in Höhe von 7 Milliarden Euro in den Jahren 2016-2018 ist aus Sicht des Landkreistages NRW sehr zu begrüßen. Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Klein hebt hervor: „Dies ist ein klares Signal des Bundes, dass er seine nationale Verantwortung bei der Flüchtlingskrise anerkennt und dies auch finanziell deutlich macht. Wir wissen um das Engagement der Landesregierung bei den Verhandlungen und danken vor allem Ministerpräsidentin Hannelore Kraft für ihren großen Einsatz!“ 

Richtigerweise werde die Integration von Flüchtlingen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aller drei Ebenen, von Bund, Ländern und Kommunen verstanden. Da die Integration aber vor Ort stattfinde, entstünden auf der kommunalen Ebene die maßgeblichen Kosten. 

„Wir gehen davon aus, dass die Landesregierung mit uns alsbald Gespräche darüber aufnimmt, welcher Teil der Integrationspauschale den Kommunen zufließt“, so Klein weiter. Denn bei den meisten gesellschaftlichen Kosten der Integration – vom Kindergarten über die Schule bis hin zum Wohnumfeld - seien insbesondere kommunale Handlungs-felder betroffen. Die dafür erforderlichen Mittel müssten den Kommunen in einem fairen Verfahren zur Verfügung gestellt werden. Klein unterstreicht: „Für die Kommunen muss bei den Integrationskosten für die Flüchtlinge eine schwarze Null stehen: Der Bund hat sich deutlich bewegt, das Land NRW ist jetzt am Zuge.“