Kreise fordern zielgenaue Bundesmittel für Flüchtlingskosten

27. November 2017: Die Kreise erwarten von Bund und Land eine zielgenaue Verteilung der Mittel für die Flüchtlings- und Integrationsarbeit.

Dafür müssen Steuermehreinnahmen auch da ankommen, wo sie dringend benötigt werden: in den Kommunen. Dies forderten die Mitglieder des Finanzausschusses des Landkreistags Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) in ihrer jüngsten Sitzung.

„Egal ob es um Spracherwerb, Schule, Wohnen oder Arbeiten geht – Hilfe für Flüchtlinge und deren Integration in unsere Gesellschaft findet in den Kommunen statt. Dort fallen auch die Kosten an“, unterstrich der Vorsitzende des LKT-NRW-Finanzausschusses, Landrat Frank Beckehoff (Kreis Olpe). Daher fordert der LKT NRW, dass Bund und Land diese Kosten auch langfristig in vollem Umfang erstatten. Das gilt für die Integrationspauschale des Bundes, aber auch für die Unterkunftskosten der Flüchtlinge.

Im kreisangehörigen Raum tragen die Kreise die Kosten der Unterkunft von Flüchtlingen. „Daher sollte – wie auch in den kreisfreien Städten – die Kostenerstattung an die Kreise fließen“, betonte Beckehoff. Das sei bis Ende 2018 grundsätzlich so festgelegt. Eine Anschlussregelung fehle jedoch bislang. Hinzu trete ein weiteres Problem: Aufgrund einer Bundesregelung sei die Kostenentlastung begrenzt. Wenn die Kosten für die Unterbringung über ein bestimmtes Maß anstiegen, fließe das Geld über die Umsatzsteuer an die Gemeinden, und zwar nicht gemessen an den tatsächlichen flüchtlingsbedingten Kosten, sondern an der Wirtschaftskraft der Gemeinde. Davon profitierten vor allem wirtschaftsstarke Städte und Gemeinden. Die Kreise dagegen drohen auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Diese Entwicklung könnte bereits in diesem Jahr, spätestens 2018 eintreten.

Daher fordert der LKT NRW eine direkte, an den flüchtlingsbedingten Kosten orientierte Umsatzsteuerbeteiligung der Kreise. „Geld für eine weitere Entlastung der Kommunen steht dem Bund ausreichend zur Verfügung“, betonte Beckehoff. So wurden jüngst bis zum Jahr 2021 Steuermehreinnahmen von rund 19,5 Milliarden Euro prognostiziert. „Wir appellieren an alle politischen Parteien unabhängig von der Zusammensetzung der neuen Bundesregierung, die Kommunen hier nicht mit der Finanzierung im Stich zu lassen, die dort ankommen muss, wo die Belastungen auftreten.“

Außerdem bekräftigt der LKT NRW seine Forderung, die Kommunen an der Integrationspauschale des Bundes angemessen zu beteiligen. Das Land erhält vom Bund für die Integration von Flüchtlingen eine Pauschale von jährlich 434 Millionen Euro für die Jahre 2016 bis 2018. Davon hat das Land NRW bislang nichts an die Kommunen weitergeleitet. Auch für 2018 plant die neue CDU-/FDP-Landesregierung, diese Bundesmittel ausschließlich für den Landeshaushalt einzubehalten. 

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