LKT NRW begrüßt aktuelle Entwicklungen bei Förderung von Langzeitarbeitslosen

08. November 2018: „Wir begrüßen, dass die Förderung von Langzeitarbeitslosen deutlich erleichtert werden soll.“

Der Landkreistag NRW (LKT NRW) bewertet die neuesten Entwicklungen beim Teilhabechancengesetz positiv. „Wir begrüßen, dass die Förderung von Langzeitarbeitslosen deutlich erleichtert werden soll“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des LKT NRW, Dr. Martin Klein.  

Mit dem Entwurf für ein Teilhabechancengesetz möchte die Bundesregierung Langzeitarbeitslosen mit einem öffentlich geförderten Arbeitsmarkt den Wiedereinstieg ins Berufsleben ermöglichen. Dazu sollen unter anderem Lohnkostenzuschüsse gezahlt werden. „Wir freuen uns, dass die ursprünglichen Pläne der Bundesregierung zur Förderung von Langzeitarbeitslosen nun weiter optimiert werden“, bewertete Klein die Empfehlungen des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales.

„Wir begrüßen, dass die Lohnkostenzuschüsse der Jobcenter sich nicht mehr ausschließlich am Mindestlohn orientieren sollen, sondern bis zu zwei Jahre auch in Höhe des Tariflohns gezahlt werden können“, so Klein weiter. Dies erleichtere vor allem Kommunen, tarifgebundenen Arbeitgebern und Wohlfahrtsverbänden entsprechende Arbeitsplätze zu schaffen.

Ebenfalls prinzipiell positiv sei, dass die Förderung früher einsetzen solle: Die Jobcenter könnten Langzeitarbeitslose bereits nach sechs Jahren Grundsicherung - anstatt wie ursprünglich geplant erst nach sieben Jahren - fördern. „Auf diese Weise können mehr Menschen von der neuen Förderung profitieren. Noch besser wäre allerdings eine Regelung, die bereits nach vier Jahren Grundsicherung eine Brücke in den Arbeitsmarkt weist.“

Zum Hintergrund: Die Bunderegierung hat mit dem Teilhabechancengesetz eine Gesetzesinitiative zur Schaffung neuer Teilhabechancen für langzeitarbeitslose Menschen auf den Weg gebracht. Kernelement ist ein Regelinstrument, das ermöglicht, besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose langfristig durch Lohnkostenzuschüsse zu fördern und ihnen so den Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ebnen. Vorgesehen ist zudem ein begleitendes Coaching für Beschäftigte und Arbeitgeber, das den Eingliederungsprozess unterstützen soll. Die Bundesregierung stellt den Jobcentern für die Umsetzung vier Milliarden Euro zusätzliche Eingliederungsmittel für den Zeitraum bis zum Jahr 2022 zur Verfügung. Heute erfolgt im Bundestag in der 2./3. Lesung die abschließende Beratung des Gesetzgebungsvorhabens. Geplant ist ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2019.

Hinweis

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