Statement: LKT NRW: Fallzahl- und Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe muss gestoppt werden
„Diese Entwicklung ist gesamtgesellschaftlich äußerst besorgniserregend“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW, Dr. Martin Klein. „Alle Beteiligten müssen nach den Ursachen für diese Entwicklung suchen und Gegenstrategien entwickeln. Wir können uns nicht damit abfinden, dass dieser Trend immer weitergeht.“
Die Fahlzahlsteigerung geht mit einer massiven Belastung der Kommunalhaushalte einher. Denn im Zeitraum 2014 bis 2023 haben sie sich laut der aktuellen amtlichen Statistik allein im betreffenden Bereich der Eingliederungshilfe (§ 35a SGB IX) von 255 Mio. Euro auf rund 654 Mio. Euro knapp verdreifacht. In den Folgejahren 2024 und 2025, zu denen noch keine Zahlen für NRW vorliegen, dürften sich noch höhere Kosten ergeben haben.
„Land und Bund dürfen die Kommunen angesichts der Kostenexplosion in der Eingliederungshilfe nicht allein lassen und müssen sich an der Finanzierung dauerhaft deutlich und dynamisch beteiligen. Sie müssen aber auch gesetzgeberisch aktiv werden, insbesondere ermöglichen, dass in noch größerem Umfang mit sog. Poollösungen gearbeitet werden kann“, fordert Klein.