Aufenthaltsgewährung bei gut Integrierten

02. April 2019: Verfassungsausschuss des Landkreistags NRW lehnt neuen Bleiberechtserlass ab

Die Mitglieder des Verfassungsausschusses des Landkreistags NRW befürchten, dass der neue sogenannte Bleiberechtserlass des Flüchtlings- und Integrationsministeriums des Landes NRW falsche Anreize schafft und unnötige Zusatzkosten generiert. Daher lehnen sie diesen ab. 

Das NRW-Flüchtlings- und Integrationsministerium möchte gut integrierten Geduldeten in größerem Umfang als bisher Aufenthaltstitel erteilen. Dafür hat das Ministerium in einem Bleiberechtserlass Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz an die kommunalen Ausländerbehörden verschickt.

Den Erlass lehnt der Verfassungsausschuss des Landkreistags NRW (LKT NRW) allerdings ab: „Ausländerbehörden benötigen Rechtssicherheit. Daher müssen Kriterien zur Aufenthaltsgewährung eindeutig definiert und für die kommunale Praxis gut umsetzbar sein“, betonte der Vorsitzende des Verfassungsausschusses des LKT NRW, Landrat Dr. h. c. Sven-Georg Adenauer (Kreis Gütersloh), in der jüngsten Ausschusssitzung. Diesen Anforderungen werde der Erlass nicht gerecht.

„Die im Erlass verwendeten offenen Rechtsbegriffe und intendierten Auslegungsspielräume, deren Grenzen kaum zu erkennen bzw. in der Praxis überprüfbar sind, werden zu einer uneinheitlichen Anwendungspraxis führen. Der Erlass will etwas regeln, wofür das Aufenthaltsgesetz schon heute eine praxistaugliche und anerkannte Regelung bietet. Die im geltenden Recht normierten Anforderungen an die für eine Aufenthaltsgewährung erforderliche Integrationsleistung oder auch an die Sicherung des Lebensunterhalts werden durch den Erlass aufgeweicht“, gab Dr. Adenauer zu bedenken.

Missbrauch könne nicht ausgeschlossen werden, etwa durch die Erteilung von Gefälligkeitsbescheinigungen. Zudem könne der Erlass dazu beitragen, dass frühere Identitätstäuschungen nachträglich legitimiert werden. „Es stellt sich die Frage, ob Flüchtlinge tatsächlich als ‚gut integriert‘ bezeichnet werden können, wenn sie jahrelang bewusst über ihre Identität getäuscht haben“, fügte Dr. Adenauer hinzu. Insgesamt setze der Erlass falsche Anreize.

Hinzu komme, dass die Umsetzung des Erlasses die ohnehin schon ausgelasteten Ausländerbehörden zusätzlich belaste, müssten sie doch künftig neben ihren sonstigen Aufgaben z. B. die erbrachten Integrationsleistungen oder auch die Sprachkenntnisse überprüfen.

Der LKT NRW bleibe daher mit dem Ministerium weiter im Gespräch.

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