Fachausschuss des LKT NRW: Kommunen beim Ausbau des Bevölkerungsschutzes nachhaltig stärken

09. Juni 2022: Mettmann – Der Ausschuss für Bevölkerungsschutz des Landkreistags NRW begrüßt die Signale von Schwarz-Grün, den Katastrophenschutz in NRW deutlich zu stärken, fordert aber zugleich Unterstützung des Landes bei der Umsetzung.
Ausschuss für Bevölkerungsschutz 09.06.2022

Die Mitglieder des Fachausschusses für Bevölkerungsschutz des Landkreistags NRW (LKT NRW) haben sich erneut mit den Folgerungen aus der Starkregenkatastrophe im Juli 2021 befasst. Neben der Analyse der bisherigen Ergebnisse der Aufarbeitung auf Bundes- und Landesebene haben sie sich über eigene bereits ergriffene Maßnahmen ausgetauscht. „Die Flutkatastrophe im Juli 2021 hat die Bedeutung des Bevölkerungsschutzes nochmals verdeutlicht. Angesichts der klimatischen Veränderungen werden wir in Zukunft leider immer öfter mit Unwetterereignissen rechnen müssen. Umso wichtiger ist es, den Katastrophenschutz für die neuen Herausforderungen gezielt weiter auszubauen“, sagte der Ausschussvorsitzende, Landrat Dr. Martin Sommer (Kreis Steinfurt), in der heutigen Sitzung im Kreis Mettmann.

Als Folge der Starkregenkatastrophe vor einem Jahr haben die NRW-Kreise ihre Vorbereitungsmaßnahmen verstärkt, Strukturen angepasst und auch zusätzliche personelle wie sachliche Ressourcen bereitgestellt. „Wir haben seit dem Sommer 2021 im Katastrophenschutz viel in die Wege geleitet, um besser gewappnet zu sein für extreme Wetterereignisse“, sagte Sommer.

Die bisherigen Verlautbarungen auf Bundes- und Landesebene bewertete der Fachausschuss als wichtige Schritte in die richtige Richtung. „Eine neue Landesregierung ist nun gefragt, die gesetzliche Rahmen zu schaffen, um die konkreten Vorhaben zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes in die Tat umzusetzen“, forderte Sommer. Dem von Schwarz-Grün vorgelegten Sondierungspapier sei zu entnehmen, dass den Kommunen weitere Investitionen in den Bevölkerungsschutz vorgeschrieben werden sollen – etwa in Gestalt einer sog. Katastrophenschutzbedarfsplanung: „Die Stärkung des Katastrophenschutzes können die Kommunen nicht allein stemmen. Bei der Umsetzung neuer Standards muss das Land die Kommunen nachhaltig unterstützen.“ Dies vor allem mit Blick auf die personelle Ausstattung der Gefahrenabwehrbehörden.