NRW-Kreise kritisieren Bundespläne zur Kindergrundsicherung

10. November 2023: Düsseldorf – Die NRW-Kreise üben zum Start der Beratungen im Bundestag massive Kritik an dem Regierungsentwurf für die Kindergrundsicherung. Das geplante Verfahren erhöht den Aufwand für die Betroffenen, insbesondere bedürftige Familien, und führt zu mehr Bürokratie.

„Der Regierungsentwurf verfehlt gänzlich sein Ziel, für bedürftigen Familien Leistungen einfacher und leichter zur Verfügung zu stellen“, kritisierte der Präsident des Landkreistags NRW, Landrat Dr. Olaf Gericke (Kreis Warendorf), in der jüngsten Vorstandssitzung. Das Verfahren werde stattdessen komplizierter und unübersichtlicher für die betroffenen Familien. Das betrifft vor allem bedürftige Familien, die eigentlich von der Reform profitieren sollten. „Für die Kindergrundsicherung soll künftig der Familienservice zuständig sein, das Bürgergeld bekommen die Eltern vom Jobcenter und die Zuständigkeit für den größten Teil des Bildungspakets soll bei den Kommunen liegen. Das erleichtert den Zugang zu Sozialleistungen ganz und gar nicht. Vielmehr wird es viele Familien überfordern.“

Auch für die Verwaltungen fürchten die NRW-Kreise einen unnötigen Bürokratieaufbau sowie vermeidbare Doppelstrukturen. Die Bundesagentur für Arbeit muss neue Strukturen aufbauen: Statt das bestehende umfangreiche Jobcenter-Netz zu nutzen, sollen die Familienkassen ausgebaut werden, um die Zusatzaufgabe zu bewältigen. Gleichzeitig sollen die Jobcenter als Ausfallbürgen einspringen, wenn Anträge auf Kindergrundsicherung noch nicht bearbeitet wurden. „Damit bedürftige Familien Leistungen aus einer Hand erhalten, sollten stattdessen die bewährten Strukturen der Jobcenter genutzt werden“, forderte Gericke eine grundlegende Überarbeitung der Kindergrundsicherung. „Wir setzen dabei auf die Unterstützung des Parlaments und des Bundesrats.“

Zudem mahnte der Präsident des Landkreistags NRW eine stärkere Beteiligung der verantwortlichen Behörden an. Dass die Behördenpraxis bei einer so großen Verwaltungsreform weniger als eine Woche Zeit für die Prüfung des Gesetzentwurfes erhält, sei unzumutbar.