Neue Radverkehrskonzepte für Nordrhein-Westfalen

22. Januar 2021: Von Verkehrsminister Hendrik Wüst MdL, Minister für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Immer mehr Menschen entdecken das Fahrrad als Allround-Verkehrsmittel für sich. E-Bikes und Pedelecs machen das Rad auch für längere Pendler-Strecken zu einer Alternative zum Auto. Corona hat diesen Trend noch beschleunigt. Inzwischen ist das Rad Allround-Verkehrsmittel und im Mobilitätsmix nicht mehr wegzudenken. Und das Verkehrsministerium treibt diese Entwicklung weiter voran!

Im Haushalt 2021 stellen wir rund 54 Millionen Euro für Investitionen in ein gutes ausgebautes, flächendeckendes Netz von Radwegen bereit. Das sind 15 Millionen Euro mehr als im Haushalt 2021. Diese 15 Millionen Euro mehr teilen sich auf in 10 Millionen Euro mehr für Radschnellwege und 5 Millionen Euro mehr für den Radwegebau an Landesstraßen. Der Bund gibt außerdem bis 2023 bundesweit zusätzlich 900 Millionen Euro für eine bessere Radinfrastruktur.
Von diesem Geld wollen wir möglichst viel nach Nordrhein-Westfalen holen!

Dafür müssen wir bei der Planung schneller werden. Kaum jemand weiß, dass die Planung eines neuen Radwegs in etwa so aufwendig ist wie die Planung einer neuen Straße. Deshalb haben wir schon im Jahr 2020 zehn zusätzliche Planerstellen beim Landesbetrieb Straßenbau geschaffen, die sich ausschließlich um den Ausbau des Radwegenetzes kümmern. Jetzt kommen in den Bezirksregierungen zusätzlich fünf Stellen dazu, um den kommunalen Radwegebau zu beschleunigen. Nach dem Planungs- und Genehmigungshochlauf folgt dann der Bauhochlauf für ein lückenloses Radwegenetz!

Auch im Verkehrsministerium stellen wir uns personell und organisatorisch noch besser aufs Rad ein. Seit März 2020 gibt es im Haus eine „Stabsstelle Radverkehr und Verkehrssicherheit“, die mit viel Engagement an besserem Radverkehr arbeitet. 


Das Fahrrad als Verkehrsmittel.
Quelle: VM

Das Fahrrad eignet sich als bevorzugtes Verkehrsmittel nicht nur in Städten und Ballungszentren, sondern gerade auch im suburbanen und ländlichen Raum. Besonders in unseren Kreisen mit ihren oft mittelgroßen Städten und eher kleinen Gemeinden sind beste Voraussetzungen für eine gute Radinfrastruktur gegeben. Komfortable Breiten und Beläge von Radwegen und eine Trennung von Auto- und Fußverkehr gelingt außerhalb dicht besiedelter Städte oft besser. Gleiches gilt für eine direkte Wegführung – möglichst mit Vorfahrt fürs Rad. Im suburbanen Raum ist der notwendige Platz dafür viel eher zu finden als in eng bebauten Städten. So bekommt Nordrhein-Westfalen ein gut ausgebautes, lückenloses Fahrradnetz aus Radschnellwegen, Radvorrangrouten und weiteren Radverbindungen. Zuletzt haben wir die Förderquoten bei den sogenannten Radvorrangrouten um 10 auf 80 bzw. 85 Prozent erhöht, um einen noch stärken Anreiz zu setzen, Premium-Radinfrastruktur voranzubringen.

Aber auch die gesamte weitere Infrastruktur für den Radverkehr wird stärker gefördert als bisher. In diesem Jahr werden die Fördersätze für kommunale Radwege auf 80 Prozent der förderfähigen Baukosten erhöht. Außerdem werden die Planungskosten mit einer 10-Prozent-Pauschale der förderfähigen Baukosten berücksichtigt. Längst haben noch nicht alle Landes- und Bundesstraßen außerorts einen Radweg. Auch hier setzt die Landesregierung neue Akzente. Der Landesbetrieb Straßenbau erfasst fehlende Abschnitte und lotet die Möglichkeiten eines Lückenschlusses aus. Das Initial dazu geht häufig von den Kommunen aus. Für den Bau von Radwegen an Landesstraßen stellt das Land im Jahr 2021 17,4 Millionen Euro zur Verfügung. Außerdem können für Radwege an Landesstraßen Bundesfinanzhilfen in Anspruch genommen werden.

Die Bundesregierung hat mit dem Programm Stadt und Land weitere Anreize für Radwegebau gesetzt. Hierbei soll auch besonderer Wert auf eine gerechte Verteilung der Mittel zwischen Städten und ländlichen Räumen gelegt werden. Bis Ende 2023 sollen so rund 97 Millionen Euro als Bundesfinanzhilfen für das Land Nordrhein-Westfalen bereitgestellt werden. Um für die Kommunen das Antragsverfahren möglichst schlank zu halten, werden die bereits bekannte Förderrichtlinie Nahmobilität und das eingeführte Förderverfahren bei den Bezirksregierungen genutzt. Die von den Kommunen eingereichten Förderanträge werden von den Bezirksregierungen daraufhin geprüft, ob sie auch durch das Programm Stadt und Land in den Genuss einer erhöhten Förderung mithilfe der Bundesmittel kommen können. Die Fördersätze erhöhen sich in solch einem Fall auf in der Regel insgesamt 90 Prozent. Weitere 5 Prozent Zuschlag erhalten Kommunen, die in strukturschwachen Gebieten liegen.

Auch die Bürgerradwege sind ein Erfolgsmodell. Mit Unterstützung der Bevölkerung sind in den vergangenen Jahren 350 Kilometer Radwege allein an Landesstraßen entstanden. Dieses positive Engagement der Menschen im suburbanen Raum wird natürlich weiterhin unterstützt. Gerade diese Radwege können relativ unkompliziert umgesetzt werden und treffen auf eine große Akzeptanz in der Bevölkerung. Das ist Planungs- und Baubeschleunigung im wahrsten Sinne des Wortes.


Eröffnung eines Radwegs in Mülheim
Quelle: VM/Ulrich Gelsen

Längere Wegstrecken und Herausforderungen der Topographie sind mit E-Bikes und Pedelecs kein Problem mehr. Gleichwohl ist das Fahrrad in ländlichen und suburbanen Regionen – anders als in großen Städten – oft EIN Verkehrsmittel von mehreren auf einer Wegstrecke. Wir müssen deshalb das Rad als eine wichtige Säule neben Bus und Bahn, Auto, Car-Sharing und On-Demand-Verkehren mit anderen Verkehrsträgern vernetzen.
Zu einer gut ausgebauten Infrastruktur von Radwegen brauchen wir sichere Abstellmöglichkeiten und Lade-Stationen für E-Bikes. An so genannten Mobilstationen kann der Radfahrer zwischen den Verkehrsträgern wechseln. Von zu Hause mit dem Rad zum Bus. Von dort zum Bahnhof und mit dem Zug ins Oberzentrum. Wir stärken das Fahrrad als Teil intermodaler Mobilität und nutzen die Chancen der Digitalisierung zur besseren Vernetzung des Fahrrads mit anderen Verkehrsmitteln. So verrät das Smartphone schon vor Antritt des Weges, wann ich mit dem Rad losfahren muss, so dass ich eine freie Ladesäule an der Mobilstation finde und pünktlich in die Bahn einsteigen kann.

Mit dem neuen Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW strebt die Landesregierung mit Unterstützung der Kreise, Städte und Gemeinden ein flächendeckendes, baulastträgerübergreifendes Netz von gut ausgebauten Routen an. Wir sind überzeugt, dass das Fahrrad das Potenzial hat, landesweit bei einem Viertel der Wege das Verkehrsmittel der Wahl zu sein. Bis dahin müssen wir noch ordentlich in die Pedale treten. Aber die Landesregierung gibt mit den Förderprogrammen für Städte und Gemeinden auch im ländlichen Raum ordentlich Rückenwind.


Hendrik Wüst
Quelle: Ralf Meier