Vandalismusabfrage

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Angaben des Kreises für Rückfragen:
Definition Vandalismus: Als Vandalismus gelten vorsätzliche Sachbeschädigungen an Schulgebäuden, deren Ausstattung oder Außenanlagen (z. B. Graffiti, zerstörte Fenster, beschädigtes Mobiliar, mutwillig beschädigte Sanitäranlagen). Nicht erfasst werden Schäden infolge normaler Abnutzung, technischer Defekte oder höherer Gewalt.
Definition Vandalismusfall: Als Vandalismusfall gilt ein Schadensereignis, unabhängig davon, wie viele einzelne Gegenstände dabei beschädigt wurden.
Bitte geben Sie die Gesamtschadenshöhe je Haushaltsjahr an. Soweit möglich, sollten die Kosten für die Beseitigung bzw. Wiederherstellung zugrunde gelegt werden. Sofern keine exakten Zahlen vorliegen, bitten wir um eine möglichst belastbare Schätzung und einen entsprechenden Hinweis im Bemerkungsfeld. Versicherungsleistungen sind in die Gesamthöhe des Schadens einzurechnen.
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