Gemeinsame Abfrage des Städtetags NRW und Landkreistags NRW zu den Aufgaben nach dem BEEG

Im Rahmen der von der Landesregierung eingeleiteten Überprüfung des Ausgleichs für die wesentlichen Belastungen, die den Kreisen und kreisfreien Städten durch die Übertragung der Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Eingliederungsgesetz) entstehen, führen der Städtetag NRW und der Landkreistag NRW eine gemeinsame Abfrage zur Entwicklung des Personalaufwands für die entsprechenden Aufgaben gem. §§ 5, 23 Absätze 1, 2 Nr. 1, 2 Eingliederungsgesetz durch.

  • Bezugspunkt : Personalaufwand der Kommunen für die Aufgaben nach dem BEEG, § 23 Absätze 1, 2 Nr. 1, 2 Eingliederungsgesetz.
  • Stichtag : 30.09.2025
  • Adressaten : Es wird angeregt, dass die Anfrage durch die Leitungen der jeweiligen Fachabteilung beantwortet bzw. Koordiniert wird, die für die Aufgaben nach dem BEEG zuständig sind.

Ansprechpersonen für Rückfragen:

  • Stadt Köln: Annika Haehn (annika.haehn@stadt-koeln.de, 0221 221 30788)
  • Städteregion Aachen: Martina Hund (martina.hund@staedteregion-aachen.de, 0241 51985701)
1. Bitte benennen Sie die Gesamtzahl der Stellen(-anteile) (VZÄ) Ihrer Kommune auf dem Gebiet des BEEG (einschließlich der Registratur- und Scankräfte, soweit diese für den Bereich des BEEG tätig sind):
2. Um die kommunalen Interessen im Rahmen des Verfahrens zur Anpassung des Belastungsausgleichs angemessen darzustellen und ggf. eine (politische) Forderung nach einer Erhöhung des vom Land refinanzierten Personals zu begründen, ist von Interesse, wie sich die Arbeitssituation darstellt. Daher bitten wir um Angabe, welche Auswirkungen eine Kürzung der Stellenrefinanzierung durch das Land (in dem aus der Anlage zum Rundschreiben ersichtlichen Umfang) in Ihrer Kommune für die Bürger und die Mitarbeitenden aus Ihrer Sicht haben würde (z. B. Rückstellung von Aufgaben, wie endgültige Feststellungen):
3. Im Rahmen des Benchmarking-Prozesses der Bezirksregierung Münster für das dritte Quartal 2025 (Berichtszeitraum 01.07.2025 bis 30.09.2025) wurde eine landesdurchschnittliche Laufzeit der Bescheidung von Erstanträgen mit 36,7 Kalendertagen angegeben (vgl. die quartalsmäßige Kennzahlenübersicht der Bezirksregierung Münster). Sofern die Laufzeit in Ihrer Kommune mindestens plus oder minus 15 Kalendertage vom Landesdurchschnitt (36,7 Kalendertage) abweicht, wären wir für eine Rückäußerung dankbar, welche Gründe dem aus Ihrer Sicht zugrunde liegen.
4. Allgemeine Angaben zur Kommune und einer Ansprechperson für Rückfragen
Vielen Dank für die Teilnahme.

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